Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot
als formal zulässig befunden. Die Schweizer Regierung muss nun bis zum 15. September
ihre Einschätzung vorlegen. Dieser erste Entscheid sei eine bedeutende Etappe. Das
sagte der Genfer Anwalt Ridha Ajmi der vier muslimischen Organisationen, die sich
im Dezember an das Straßburger Gericht gewandt hatten. Ajmi äußerte sich gegenüber
der Schweizerischen Depeschenagentur. Mit ihren Beschwerden wollen die vier Verbände
die Vereinbarkeit des Minarett-Verbots mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
überprüfen lassen. Insgesamt sind beim Menschenrechtsgerichtshof sechs Beschwerden
zum Minarett-Verbot eingegangen; alle stammen von muslimischen Vertretern.