Schweizerische Menschenrechtsorganisationen fordern eine Überwachung von Ausschaffungen
abgewiesener Asylbewerber durch unabhängige Beobachter. Diese Bedingung müsse erfüllt
sein, bevor Zwangsausschaffungen wieder vorgenommen werden, schreiben Amnesty International,
die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und Humanrights.ch/Mers in einer gemeinsamen
Mitteilung vom Freitag. Die Organisationen erinnern an Dramen wie den Tod eines Asylsuchenden
am 18. März am Zürcher Flughafen. Anlass für ihre Forderung sind die Empfehlungen
des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen zum sechsten periodischen Menschrechtsbericht
der Schweiz. Der Anti-Folter-Ausschuss teile in mehreren Punkten die Kritik der Nichtregierungsorganisationen
und verlange von der Schweiz, das Übereinkommen gegen Folter besser umzusetzen. So
wird der Schweiz unter anderem eine „unverhältnismäßige Gewaltanwendung“ bei Zwangsausschaffungen,
eine „lückenhafte Umsetzung“ des Prinzips der Nicht-Zurückweisung und fehlender Schutz
von Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt oder von Menschenhandel wurden, vorgeworfen.