2010-05-07 13:29:16

Kenia: Kirchenvertretern votieren gegen Volksabstimmung


Kirchenvertreter in Kenia haben ihre Konsequenzen aus den Verhandlungen um das künftige Grundgesetz gezogen: Sie haben die Regierungsgespräche abgebrochen und Christen in Kenia dazu aufgerufen, gegen den Entwurf zu stimmen. Das hat am Freitag die Vatikanagentur Zenit unter Berufung auf die ökumenische Nachrichtenagentur ENI mitgeteilt. Untragbar sind für die Kirchenvertreter eine geplante Legalisierung islamischer Gerichte und eine Zulassung von Abtreibungen. Dem Grundgesetzentwurf mangele es auch an einer Trennung von Staat und Religion, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Bischof Philip Sulumeti von Kakamega, im Westen des Landes. Der Gesetzentwurf garantiere aus kirchlicher Sicht auch nicht das Recht zu predigen und die Religion zu wechseln. Die Kirchen empfehlen daher den Mitgliedern, mit Nein zu stimmen. - Staatspräsident Mwai Kibaki hatte die Kirchenvertreter Anfang April zu Gesprächen eingeladen. Im Anschluss erklärte das Kabinett, es sei unmöglich, deren Anliegen aufzunehmen. Daraufhin verließen die Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Pfingstgemeinden die Gesprächsrunde. Sie wollten sich in Fragen des Lebensrechts nicht auf Kompromisse einlassen. Ebenso wenig könnten sie religiöse Ungleichheit akzeptieren. Der im Ruhestand lebende anglikanische Erzbischof David Gitari hat sich dagegen für die Annahme des Entwurfs als „das kleinere Übel" ausgesprochen. Von den 39 Millionen Einwohnern Kenias sind 79 Prozent Kirchenmitglieder, davon etwa jeweils 26 Prozent Anglikaner und Katholiken. Neun Prozent sind Muslime und etwa zwölf Prozent gehören Stammesreligionen an.



(zenit 07.05.2010 kk)








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