Kenia: Kirchenvertretern votieren gegen Volksabstimmung
Kirchenvertreter in Kenia haben ihre Konsequenzen aus den Verhandlungen um das künftige
Grundgesetz gezogen: Sie haben die Regierungsgespräche abgebrochen und Christen in
Kenia dazu aufgerufen, gegen den Entwurf zu stimmen. Das hat am Freitag die Vatikanagentur
Zenit unter Berufung auf die ökumenische Nachrichtenagentur ENI mitgeteilt. Untragbar
sind für die Kirchenvertreter eine geplante Legalisierung islamischer Gerichte und
eine Zulassung von Abtreibungen. Dem Grundgesetzentwurf mangele es auch an einer Trennung
von Staat und Religion, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der katholischen
Bischofskonferenz, Bischof Philip Sulumeti von Kakamega, im Westen des Landes. Der
Gesetzentwurf garantiere aus kirchlicher Sicht auch nicht das Recht zu predigen und
die Religion zu wechseln. Die Kirchen empfehlen daher den Mitgliedern, mit Nein zu
stimmen. - Staatspräsident Mwai Kibaki hatte die Kirchenvertreter Anfang April zu
Gesprächen eingeladen. Im Anschluss erklärte das Kabinett, es sei unmöglich, deren
Anliegen aufzunehmen. Daraufhin verließen die Repräsentanten der katholischen und
evangelischen Kirchen sowie der Pfingstgemeinden die Gesprächsrunde. Sie wollten sich
in Fragen des Lebensrechts nicht auf Kompromisse einlassen. Ebenso wenig könnten sie
religiöse Ungleichheit akzeptieren. Der im Ruhestand lebende anglikanische Erzbischof
David Gitari hat sich dagegen für die Annahme des Entwurfs als „das kleinere Übel"
ausgesprochen. Von den 39 Millionen Einwohnern Kenias sind 79 Prozent Kirchenmitglieder,
davon etwa jeweils 26 Prozent Anglikaner und Katholiken. Neun Prozent sind Muslime
und etwa zwölf Prozent gehören Stammesreligionen an.