Die katholischen Laien sind erleichtert über das Urteil zum Thema Kirchenaustritt
vom Dienstag. Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hatte den
Kirchenaustritt des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp für unwirksam
erklärt. Zapp war 2007 aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgetreten
- u. a. mit dem Ziel, nicht mehr der Kirchensteuerpflicht zu unterliegen. Gleichzeitig
hatte er der Kirche gegenüber erklärt, Mitglied der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft
bleiben zu wollen. „Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Sichtweise der katholischen
Kirche in Deutschland anerkannt“, urteilt Alois Glück, der das „Zentralkomitee der
deutschen Katholiken“ leitet. Danach könne es keinen modifizierten Kirchenaustritt
geben; ein solcher führe zu Rechtsunsicherheiten. Die Mitgliedschaft in der katholischen
Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Mitgliedschaft in der katholischen
Kirche als Religionsgemeinschaft seien in Deutschland untrennbar. Ein Austritt aus
der Körperschaft Kirche, ohne deren Glaubensgemeinschaft zu verlassen, sei unmöglich.
Glück wörtlich: „Damit wird auch deutlich, dass die kirchenrechtliche Pflicht zur
finanziellen Unterstützung grundsätzlich mit der Mitgliedschaft in der katholischen
Kirche ... verknüpft ist.“
Derweil äußert der Bonner Kirchenrechtler Norbert
Lüdecke, er halte die Position seines Freiburger Kollegen Zapp eigentlich für „sehr
einleuchtend“. Falls Zapp jetzt noch einmal ohne Zusatz aus der Kirche austreten würde,
hätte der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch erneut das Problem, diesen Austritt
bewerten zu müssen, so Lüdecke in einem Interview. Die deutschen Bischöfe gingen von
einer Koppelung zwischen dem Kirchenaustritt vor staatlichen Instanzen und einem Kirchenabfall
aus. Die römische Position sei aber, dass der Austritt vor staatlichen Instanzen nicht
die Grundlage für innerkirchliche Sanktionen sein könne. Auch der Freiburger Kirchenrechtler
Georg Bier hatte in dieser Frage Sympathie für Zapps Auffassung erkennen lassen.