Europarat: Parlamentarier für Gleichstellung homosexueller Paare
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat den 47 Mitgliedstaaten die rechtliche
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in ihren Gesetzen empfohlen. Den Paaren müsse
auch ermöglicht werden, die gemeinsame elterliche Verantwortung für die Kinder eines
der Partner zu übernehmen, heißt es in der am Donnerstagabend in Straßburg verabschiedeten
Entschließung. Dabei müsse das Kindeswohl berücksichtigt werden. Für die Entschließung
stimmten 51 der insgesamt 318 Europarats-Parlamentarier, 25 waren dagegen und fünf
enthielten sich. Die Europarats-Parlamentarier äußerten sich zugleich besorgt über
Diskriminierungen von Homosexuellen. Ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit
werde in mehreren Europarats-Mitgliedstaaten verletzt, heißt es unter Verweis auf
Verbote von Homosexuellen-Kundgebungen. Kritisiert werden von der Parlamentarischen
Versammlung auch Hassreden gegen diese Bevölkerungsgruppe durch politische oder religiöse
Führer und andere Vertreter der Zivilgesellschaft. Gestrichen wurde die im ursprünglichen
Entwurf enthaltene Forderung, auch bei der Adoption dürfe es keine Diskriminierung
wegen der sexuellen Orientierung geben. Zu den weiteren Forderungen gehört, Verfolgung
wegen der sexuellen Orientierung als Asylgrund anzuerkennen, Diskriminierung wegen
der sexuellen Orientierung zu bestrafen und diskriminierende Äußerungen über die Betroffenen
zu verurteilen. Ausnahmen von Gleichstellungsgesetzen dürfe es für religiöse Organisationen
und Einrichtungen nur dann geben, wenn die Gesetze im Widerspruch zur jeweiligen Glaubenslehre
stünden und die Religionen dadurch ihre religiöse Autonomie aufgeben müssten. Diese
Ausnahmen müssten zudem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein.