2010-05-01 11:06:26

Europarat: Parlamentarier für Gleichstellung homosexueller Paare


Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat den 47 Mitgliedstaaten die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in ihren Gesetzen empfohlen. Den Paaren müsse auch ermöglicht werden, die gemeinsame elterliche Verantwortung für die Kinder eines der Partner zu übernehmen, heißt es in der am Donnerstagabend in Straßburg verabschiedeten Entschließung. Dabei müsse das Kindeswohl berücksichtigt werden. Für die Entschließung stimmten 51 der insgesamt 318 Europarats-Parlamentarier, 25 waren dagegen und fünf enthielten sich. Die Europarats-Parlamentarier äußerten sich zugleich besorgt über Diskriminierungen von Homosexuellen. Ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit werde in mehreren Europarats-Mitgliedstaaten verletzt, heißt es unter Verweis auf Verbote von Homosexuellen-Kundgebungen. Kritisiert werden von der Parlamentarischen Versammlung auch Hassreden gegen diese Bevölkerungsgruppe durch politische oder religiöse Führer und andere Vertreter der Zivilgesellschaft. Gestrichen wurde die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Forderung, auch bei der Adoption dürfe es keine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung geben. Zu den weiteren Forderungen gehört, Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung als Asylgrund anzuerkennen, Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung zu bestrafen und diskriminierende Äußerungen über die Betroffenen zu verurteilen. Ausnahmen von Gleichstellungsgesetzen dürfe es für religiöse Organisationen und Einrichtungen nur dann geben, wenn die Gesetze im Widerspruch zur jeweiligen Glaubenslehre stünden und die Religionen dadurch ihre religiöse Autonomie aufgeben müssten. Diese Ausnahmen müssten zudem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sein.



(kap 01.05.2010 mg)







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