2010-04-29 13:31:09

D: Wende im Fall Zapp?


Im juristischen Streit um den Kirchenaustritt des pensionierten Theologieprofessors Hartmut Zapp zeichnet sich eine Wende ab. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg am Donnerstag in Mannheim deutete der Richter an, dass Zapps Kirchenaustritt nicht als gültig anerkannt wird. Für Dienstag kündigte der Richter das Urteil an. Zapp hält den Umgang der katholischen Bischöfe mit Kirchenaustritten für unrechtmäßig und lässt seine Auffassung am eigenen Beispiel überprüfen. Dazu gab er gegenüber staatlichen Stellen seinen Kirchenaustritt bekannt und teilte dem Erzbistum Freiburg mit, es handele sich nicht um eine „innere Entscheidung, die Kirche zu verlassen“. Das Standesamt erachtete einen entsprechenden Zusatz in der Austrittserklärung als rechtmäßig. In erster Instanz bekam Zapp Recht. Das Erzbistum legte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ein. Die Diözese argumentiert, das Kirchensteuergesetz verbiete Zusätze bei der Erklärung über den Austritt. Da eine Aufspaltung der Kirche in öffentlich-rechtliche Körperschaft und Glaubensgemeinschaft nicht möglich sei, sei Zapps Austrittserklärung unwirksam.

(kna 29.04.2010 vp)







All the contents on this site are copyrighted ©.