Im juristischen Streit um den Kirchenaustritt des pensionierten Theologieprofessors
Hartmut Zapp zeichnet sich eine Wende ab. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof
des Landes Baden-Württemberg am Donnerstag in Mannheim deutete der Richter an, dass
Zapps Kirchenaustritt nicht als gültig anerkannt wird. Für Dienstag kündigte der Richter
das Urteil an. Zapp hält den Umgang der katholischen Bischöfe mit Kirchenaustritten
für unrechtmäßig und lässt seine Auffassung am eigenen Beispiel überprüfen. Dazu gab
er gegenüber staatlichen Stellen seinen Kirchenaustritt bekannt und teilte dem Erzbistum
Freiburg mit, es handele sich nicht um eine „innere Entscheidung, die Kirche zu verlassen“.
Das Standesamt erachtete einen entsprechenden Zusatz in der Austrittserklärung als
rechtmäßig. In erster Instanz bekam Zapp Recht. Das Erzbistum legte Berufung gegen
das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ein. Die Diözese argumentiert, das Kirchensteuergesetz
verbiete Zusätze bei der Erklärung über den Austritt. Da eine Aufspaltung der Kirche
in öffentlich-rechtliche Körperschaft und Glaubensgemeinschaft nicht möglich sei,
sei Zapps Austrittserklärung unwirksam.