Zollitsch: „Mixas Rücktritt ist kein Schuldeingeständnis!“
„Bischof Dr.
Walter Mixa hat dem Heiligen Vater den Verzicht auf das Amt des Bischofs von Augsburg
und des Militärbischofs der Bundesrepublik Deutschland angeboten. Dieser schwere Schritt
verdient Respekt. Wir, die Bischofskonferenz, stehen mit großer Achtung vor ihm, denn
er hat damit von sich aus einen wichtigen Schritt getan.“
Mit diesen Worten
hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch,
an diesem Donnerstagmittag in Bonn das Rücktrittsgesuch Bischof Walter Mixas von seinen
Ämtern bekannt gegeben. Ein Schritt, den viele Stimmen, auch aus der Politik, im Vorfeld
gefordert hatten. Robert Zollitsch bezeichnete den Rücktritt seines Amtsbruders als
„Verlust für unsere Bischofskonferenz“.
„Der Bischof von Augsburg möchte
damit in der Diözese, in der Kirche von Augsburg einen Neuanfang ermöglichen. Und
wir stehen mit großer Achtung vor dieser Entscheidung. Bischof Dr. Mixa hat sich auf
vielfältige Weise bisher in die Deutsche Bischofkonferenz eingebracht. Sowohl in seiner
Zeit als Bischof von Eichstätt von 1996 bis 2005, als auch seit 2005 als Bischof von
Augsburg. Hier verdanken wir ihm sehr viel. Und das gilt es einfach und wirklich anzuerkennen.
Er wird uns in dieser Weise auch fehlen in der Deutschen Bischofskonferenz.“
Anders,
als die Erzbischöfe Robert Zollitsch und Reinhard Marx ihm zu bedenken gegeben hatten,
habe sich Bischof Mixa nicht für eine Auszeit in geistlicher Einkehr entschieden.
Das respektiere er, betonte der DBK-Vorsitzende nochmals, und erklärte weiter:
„Ich
habe es nicht als Schuldeingeständnis verstanden. Ich sehe ganz klar, auch nach den
Gesprächen, die ich mit ihm hatte, dass er die Möglichkeit schaffen will, dass in
Augsburg ein Neuanfang gegeben ist.“
Den nun folgenden
Verlauf, erklärt der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, gebe
das Kirchenrecht vor:
„Das weitere Prozedere sieht folgendermaßen aus: Sie
wissen, der Bischof von Augsburg hat einen Brief an den Papst geschrieben. Ist dieser
im Vatikan eingegangen, wird der Papst das Rücktrittsgesuch zu einem bestimmten Zeitpunkt
wahrscheinlich annehmen. Kirchenrechtlich ist es dann so, dass in dem Moment, wo der
Amtsverzicht angenommen ist, das Domkapitel zusammentritt, um einen Diözesanadministrator
zu wählen, der die Geschäfte übernimmt, bis durch das Bayernkonkordat ein neuer Bischof
eingesetzt wird durch den Papst.“
Etwas anders liege die Sache bei der
Neubesetzung der Position des Militärbischofs:
„Hier wird der Heilige Stuhl
in einem Prozedere mit der Bundesregierung eine Person vorschlagen, wo die Bundesregierung
dann zustimmt und der Papst schließlich den neuen Militärbischof ernennt. Würde jetzt
diese Person eine „Person x“ sein, die kein deutscher Diözesanbischof ist, hätten
wir einen 28. Bischof in Deutschland. Das Militärbischofsamt in Berlin ist eine eigene
Einrichtung, wie ein Ordinariat, wie ein Generalvikariat in anderen Bistümern.“