Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Regensburg am Freitag den britischen Traditionalistenbischof
Richard Williamson zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Der Bischof der
Piusbruderschaft, der nicht persönlich erschien, hatte in einem Interview die Zahl
der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz
von Gaskammern bestritten. Das Gespräch mit dem schwedischen Fernsehen war in einem
Priesterseminar der traditionalistischen und von Rom nicht anerkannten Piusbruderschaft
im bayerischen Zaitzkofen Ende 2008 geführt worden. Williamsons Anwalt will das Urteil
anfechten. Der Holocaust sei eine historisch anerkannte Tatsache, die von Williamson
auf deutschem Boden bewusst geleugnet und verharmlost worden sei, begründete Richterin
Karin Frahm das Urteil. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Bischof
mit der Veröffentlichung seiner Aussagen in Deutschland gerechnet habe und sich mit
diesen auch bewusst an die Deutschen habe wenden wollen. Die „Verblendung des Angeklagten“
schließe den bedingten Vorsatz nicht aus. - Die Verhandlung war nötig geworden, nachdem
Williamson im November 2009 über seinen Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl über
12.000 Euro eingelegt hatte. Der deutsche Anwalt des Bischofs, Matthias Loßmann, hatte
für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Laut Loßmann wäre Williamson gerne selbst
zur Verhandlung erschienen. Vertreter der Piusbruderschaft hätten ihm aber „nahe gelegt,
nicht zu kommen“. Benedikt XVI. hatte Williamson und drei weitere exkommunizierte
Bischöfe der Piusbruderschaft vor 15 Monaten in einem Aufsehen erregenden Akt begnadigt.
Von den umstrittenen Äußerungen nach Angaben des zuständigen Kurienkardinals habe
der Papst aber erst später erfahren, hieß es im Vatikan.