Niedersachsen: „Konkordatsneuerung zeigt gegenseitige Wertschätzung“
Die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland sieht eine Trennung von Staat und Kirche vor. Umso wichtiger
ist der Dialog zwischen der Kirche und der Politik, findet die Landesregierung Niedersachsens
und hält beständig an dem 1965 unterzeichneten Niedersachsenkonkordat fest, das die
Beziehungen zwischen Land und Kirche in Einvernehmen regelt. Von dieser Regelung betroffen
ist besonders auch das Schulwesen. Vergangene Woche wurde in Hannover eine Änderung
im Abkommen unterzeichnet. Es geht um katholische Schulen in den Diözesen Hildesheim,
Münster und Osnabrück. Der Leiter des Katholischen Büros in Hannover, Professor Felix
Bernhard, beschreibt im Gespräch mit Radio Vatikan diese Neuerungen folgendermaßen:
„Das
Epochale an der Neuerung des Konkordates ist, dass man an einem Schulstandort, nämlich
in Osnabrück, ein im Aufbau befindliches staatliches Gymnasium in die Trägerschaft
der bischöflichen Schulstiftung übernimmt. Das ist etwas total Neues, die Übernahme
einer staatlichen Schule in die Trägerschaft der Kirche. Finanzierungsfragen spielen
dabei natürlich immer auch eine Rolle. Es handelt sich also um die Weiterentwicklung
des Schulwesens in Niedersachsen, die konkordatär begleitet wird. Das Konkordat dient
dabei als vertragsrechtliche Grundlage, schafft Klarheit und beidseitige Absicherung.“
An
dieser bestehenden Basis halten die Unterzeichnenden, der Heilige Stuhl und das Land
Niedersachsen, auch angesichts der Neuerungen fest, betont Professor Bernhard. Aus
der langen Tradition ihrer Zusammenarbeit heraus:
„Das Niedersachsenkonkordat
ist ja nach dem Reichskonkordat das erste Konkordat, das wieder mit einem Bundesland
in Deutschland geschlossen wurde. Einmal hat es damit die föderale Struktur unterstrichen.
Von Anfang an hat aber auch das Schulwesen dabei einen wichtigen Platz eingenommen.
Und in Gegenseitigkeit, in partnerschaftlichem, freundschaftlichem Geist soll die
Ausgestaltung des Schulwesens, wie es im Konkordat heißt, weiter vorgenommen werden.
In diesem Kontext ist auch die jetzige Vertragsneuregelung einzuordnen.“
Mit
der Unterzeichnung des Niedersachsenkonkordates durch Ministerpräsident Georg Diederichs
und dem Apostolischen Nuntius Corrado Bafile am 26. Februar 1965 wurden die rechtlichen
Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und dem Land Niedersachsen auf eine vertragliche
Grundlage gestellt. Seit den sechziger Jahren gibt es in Niedersachsen damit die so
genannten Konkordatsschulen: Katholische Schulen in der Trägerschaft der Bistümer.