Eine Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wird am 30. Juni über
das umstrittene Kruzifix-Urteil verhandeln. Diesen Termin teilt der Strassburger Gerichtshof
auf seiner Internet-Seite mit. Anfang März hatte das zuständige Gremium die Überweisung
des Falls an eine aus 17 Richtern bestehende Grosse Kammer gebilligt. Gegen die Entscheidung
der Grossen Kammer ist kein Einspruch mehr möglich. Eine aus sieben Richter bestehende
Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs hatte im November einer Klägerin Recht gegeben,
die sich gegen Kreuze an öffentlichen Schulen in Italien gewandt hatte. Ihrer Klage
war vom Staatsrat, dem obersten italienischen Verwaltungsgericht, nicht stattgegeben
worden. Dieser hatte 2006 entschieden, das Kreuz sei zu einem Symbol für die Werte
Italiens geworden. Das gegenläufige Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs löste vor
allem in Italien und bei der katholischen Kirche erhebliche Kritik aus. Wann das Urteil
der Grossen Kammer ergeht, ist offen. Im Regelfall vergehen zwischen der mündlichen
Verhandlung, wie sie jetzt für Ende Juni angesetzt ist, und der Urteilsverkündung
mehrere Monate. (kipa 12.04.2010 sk)