Ein schwarzer Tag
für den Lebensschutz: So sehen viele das jüngste Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
in Straßburg. Es geht um die Eizellen- und Samenspende für In-Vitro-Befruchtungen.
Das Gericht verurteilte Österreich nun dazu, zwei Eltern 10.000 Euro Schadensersatz
zu zahlen, weil die geltende Gesetzeslage in Österreich – die solche Spenden bei In-Vitro-Schwangerschaften
verbietet - der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche.
Lucio
Romano ist Präsident der italienischen Lebensschutzoerganisation „Scienza e Vita“
(Wissenschaft und Leben). Er sieht das Urteil mit großer Besorgnis:
„Die
Eizellenspende zu erlauben bedeutet, die natürliche Elternschaft zu untergraben. Es
wird die Eindeutigkeit von Vater- und Mutterschaft aufgeweicht. Das geht auf Kosten
des Rechts des Kindes zu erfahren, wer die eignen genetischen Eltern sind in Einheit
mit der biologischen und sozialen Identität.“ Lebensschützer weisen immer
wieder auf den möglichen Missbrauch hin – nicht nur das Problem von über 60jährigen
Müttern, die Kinder austragen, sondern auch auf den möglichen Handel mit Samen und
Eizellen.
„Es wird das Recht zur Diskriminierung festgeschrieben, denn
nun muss z.B. die Eizellenspenderin ausgewählt werden: Da ist Geschmacksfragen Tür
und Tor geöffnet: die Haut- oder Haarfarbe kann ausgewählt werden, mögliche Krankheiten
werden aussortiert, oder es wird – paradoxerweise – möglich, Eizellen- oder Samenspender
zu wählen, die den neuen Eltern möglichst ähnlich sehen.“ Lucio Romano setzt
auf einen gesellschaftlichen Dialog in Europa, der die Politiker zur Vernunft bringt:
„Wir
hoffen, dass es zu einem Wertekonsens kommt in der Frage der Menschenwürde und der
Familie. Jede Manipulation am Menschen führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung des
Lebens, sondern auch zu einer Störung der natürlichen sozialen und familiären Bindungen,
was negative Folgen für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt hat.“ (rv
11.04.2010 mc)