Die Kirchen seien bei den Missbrauchsfällen „in einer Art Haftungsgemeinschaft“. Dies
erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus
Schneider, in einem Interview des Deutschlandfunks. Maßgeblich bei der Aufklärung
der Fälle von Missbrauch sei für ihn das Interesse der Opfer, betonte Präses Schneider.
Die Kirchen müssten alles tun, um die Fälle nicht zu verharmlosen und um den Opfern
zu helfen. Es solle ihnen erleichtert werden, sich zu offenbaren, Therapien und Hilfsangebote
anzunehmen. Im Umgang mit den Tätern rät Präses Schneider ausdrücklich zu Anzeige
und Strafverfolgung. Die Kirchen allein könnten Aufklärung nicht leisten, daher brauche
es ein geordnetes Justizverfahren, aus dem dann die Kirchen mit ihren Mitteln disziplinarrechtliche
Konsequenzen ziehen sollten. Präses Schneider forderte eine Angleichung der Verjährungsfristen
in Straf- und Zivilrecht.