2010-04-05 11:43:50

D: „Haftungsgemeinschaft der Kirchen“


Die Kirchen seien bei den Missbrauchsfällen „in einer Art Haftungsgemeinschaft“. Dies erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Nikolaus Schneider, in einem Interview des Deutschlandfunks. Maßgeblich bei der Aufklärung der Fälle von Missbrauch sei für ihn das Interesse der Opfer, betonte Präses Schneider. Die Kirchen müssten alles tun, um die Fälle nicht zu verharmlosen und um den Opfern zu helfen. Es solle ihnen erleichtert werden, sich zu offenbaren, Therapien und Hilfsangebote anzunehmen. Im Umgang mit den Tätern rät Präses Schneider ausdrücklich zu Anzeige und Strafverfolgung. Die Kirchen allein könnten Aufklärung nicht leisten, daher brauche es ein geordnetes Justizverfahren, aus dem dann die Kirchen mit ihren Mitteln disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen sollten. Präses Schneider forderte eine Angleichung der Verjährungsfristen in Straf- und Zivilrecht.

(kna 05.04.2010 ord)







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