Der Benediktiner-Abt von Einsiedeln, Martin Werlen, kann sich vorstellen, die Bestimmungen
des orientalisch-katholischen Kirchenrechts zur Ehe der Priester auf die lateinische
Kirche auszudehnen. Das sagte er am Dienstagabend im Schweizer Fernsehen. Das Kirchenrecht
für 22 kleine orientalisch-katholische Kirchen erlaubt wie die orthodoxen Kirchen
die Weihe von verheirateten Priestern, nicht aber die Heirat von bereits geweihten
Priestern. Für Werlen zeigt die Diskussion der letzen Wochen, „dass wir es als Kirche
nicht fertig bringen, die ehelose Form als Form der Nachfolge Christi zu verkünden.
Wir bringen es nicht fertig, das als ‚Good News‛ in die Welt zu bringen“. Der Zölibat
werde als Gesetz wahrgenommen, nicht als Charisma. Werlen, der Mitglied der Bischofskonferenz
ist, erklärte, er sei gegen die Abschaffung des Zölibats. Aber durch einen einfachen
Schritt könne man „etwas Großartiges machen“: „Das Kirchenrecht, das wir in den orientalischen
Kirchen haben, auszuweiten auf das lateinische Recht“. Dann gäbe es nebeneinander
sowohl die Wertschätzung für verheiratete wir für unverheiratete Priester. Werlen
hofft, damit auf die wesentlichen Fragen zurückkommen und wieder mehr „Good News“
in den Vordergrund rücken zu können.