Ein generelles Burka-Verbot ist laut Medienberichten nach einem Gutachten des Staatsrates
nicht zulässig. Der Conseil d'Etat als verfassungsrechtliches Beratergremium schließe
es aus, den islamischen Ganzkörperschleier etwa auf der Straße zu verbieten, schrieb
die Tageszeitung „Le Figaro“ am Wochenende. Möglich sei dagegen, aus Sicherheitsgründen
die Burka etwa auf Flughäfen und Bahnhöfen oder in Banken und Juwelierläden zu untersagen,
zitiert die Zeitung aus einem noch unveröffentlichten Staatsrat-Bericht. Frankreichs
Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatte am Mittwoch ein Gesetz zum Burka-Verbot angekündigt.
Sie widerspreche der Würde der Frau und müsse untersagt werden. Eine Enquete-Kommission
der französischen Nationalversammlung hatte sich Ende Januar für ein Verbot der Burka
in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens ausgesprochen. Sie solle in Verwaltung,
Krankenhäusern und Schulen sowie im öffentlichen Personenverkehr untersagt werden,
verlangten die Abgeordneten in ihrem Bericht. Unter den französischen Parteien ist
die Haltung zu einem gesetzlichen Burka-Verbot umstritten. Die Zahl der Burka-Trägerinnen
in Frankreich wird nach Regierungsangaben auf 1.900 geschätzt. Kirchen und muslimische
Verbände hatten sich skeptisch zu einem Burka-Verbot geäußert.