D: Käßmann akzeptiert Strafe für Trunkenheitsfahrt
Für ihre Trunkenheitsfahrt muss die ehemalige EKD-Ratsvorsitzende, Margot Käßmann,
ein Monatsgehalt Strafe zahlen. Außerdem bleibe ihr Führerschein für mindestens zehn
Monate gesperrt, meldet die Nachrichtenagentur idea. Käßmann habe den Strafbefehl
der Staatsanwaltschaft Hannover über 30 Tagessätze akzeptiert. Damit sei der Strafbefehl
rechtskräftig, der einem Gerichtsurteil gleichkommt. Käßmann hatte nach ihrem Rücktritt
eine Auszeit genommen. Im Mai wird sie aber einen großen Teil der 14 geplanten Auftritte
beim Ökumenischen Kirchentag absolvieren.