2010-03-18 17:10:27

Vatikan: Keine Geheimanweisungen zum Missbrauch


Es gibt keine kirchlichen Dienstvorschriften zur Vertuschung von Missbrauchsfällen. Darauf hat der Mitarbeiter der Glaubenskongregation Charles J. Scicluna an diesem Donnerstag auf Anfrage von Nachrichtenagenturen hingewiesen. Im Gegenteil sei es ein „klares Prinzip“, dass kirchliche Stellen Strafanzeige stellen müssten, wenn dies nach dem staatlichen Recht verlangt werde, so Scicluna. Es bestehe auch die allgemeine moralische Pflicht, mit staatlichen Behörden zu kooperieren.
Es habe zwar ein vertrauliches Dokument zum Umgang mit Missbrauch gegeben. Es handelt sich um das Dokument „Crimen Sollicitationis“ von 1922 und 1962. Aber dies sei schon längst öffentlich zugänglich. Eine nicht autorisierte schlechte Übersetzung ins Englische habe den Eindruck der Geheimhaltung erweckt. Stattdessen hätte das Ermittlungsgeheimnis dem Schutz der beteiligten Personen gedient.
Scicluna betonte weiterhin, dass sich die allgemeine moralische Pflicht zur Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlern schon aus den Prinzipien des Kirchenrechts ergebe.
Die häufig kommentierte Formel des „secretum pontificium“ übersetzte Scicluna mit „Verschwiegenheitspflicht“. Sie müsse klar vom Beichtgeheimnis unterschieden werden. Nur letztes sei unverletzlich. Bei dem Terminus „secretum“ handele es sich um eine Verfahrensregel, es gehe um einen Persönlichkeitsschutz für Kläger und Beschuldigte im kirchlichen Verfahren.

(kipa 18.3.2010 ord)







All the contents on this site are copyrighted ©.