Am Sonntagnachmittag
besucht Papst Benedikt XVI. die lutherische Gemeinde in Rom. Die Begegnung knüpft
an den Besuch seines Vorgängers Johannes Pauls II. im Jahr 1983 an, dem ersten Besuch
eines Papstes in einer lutherischen Kirche überhaupt. Aber es geht nicht nur um eine
historische Reminiszenz, meint Mons. Matthias Türk, der im Päpstlichen Einheitsrat
für die Protestanten zuständig ist
„Der Besuch ist motiviert aus unserem
gemeinsamen ökumenischen Weg heraus, der den Papst dazu führt, Kontakt zu suchen in
Gemeinschaft und Gebet mit der evangelisch-lutherischen Gemeinde hier in Rom. Die
Gemeinde hier steht ja in einem weiteren Kontext, sie ist Mitglied der italienisch-lutherischen
Kirche, die in enger Verbindung mit der evangelischen Kirche in Deutschland steht
und außerdem Mitglied im Lutherischen Weltbund ist. Von daher hat ein Papstbesuch
immer eine überregionale Bedeutung, weil der Papst für die Einheit der katholischen
Weltkirche steht. Es geht also darum, die Schritte, die wir bisher gemeinsam unternehmen
konnten zu verstärken, zu intensivieren auf der Ebene des Gebetes, der persönlichen
Begegnung und auch des theologischen Dialogs.“ Bei vielen unvergessen
ist die Diskussion zwischen Kardinal Ratzinger und Bischof Wolfgang Huber, dem damaligen
Ratsvorsitzenden der EKD in der lutherischen Gemeinde in Rom im Jahre 1998, also genau
ein Jahr vor der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre. „Es
gab Widerstände gegen die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung, und beide wollten
engagiert mit diesem Gespräch in der Öffentlichkeit zu deren Lösung beitragen. Es
geht ja um die Frage, wie Gott den Menschen erlöst, oder „rechtfertigt“, wie Paulus
sagt. Hier haben Katholiken und Lutheraner wesentlich mehr gemeinsam, als bisher im
theologischen Gespräch aufschien. Das zu verdeutlichen war das Anliegen des damaligen
Podiumsgespräches. Bei vielen ist es in guter Erinnerung geblieben, und es hat meines
Erachtens einen wichtigen Beitrag geliefert, dass ein Jahr später tatsächlich die
Gemeinsame Erklärung feierlich in Augsburg unterzeichnet werden konnte.“ (rv
14.03.2010 mc)