2010-03-10 10:03:13

Österreich: „Es wird nichts verschwiegen“


In Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich ist es selbstverständlich, die Sicherheits- und Justizbehörden zu verständigen: Dies betonte der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, am Dienstag auf Anfrage von Journalisten. Im Normalfall sei es aber so, dass die Sicherheits- und Justizbehörden zumeist vor kirchlichen Stellen Kenntnis von Fällen des sexuellen Missbrauchs erlangen. Nach Verständigung durch die Sicherheits- und Justizbehörden werde kirchlicherseits sofort gehandelt. Keinesfalls sei die Meinung der bundesdeutschen Justizministerin Sabine Leuthusser-Schnarrenberger zutreffend, wonach Missbrauchsfälle „zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterliegen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollen“. „Offensichtlich kennen sich die Mitarbeiter der deutschen Ministerin im katholischen Kirchenrecht nicht hundertprozentig aus“, stellte Leitenberger fest. Sabine Leuthusser-Schnarrenberger nehme auf das Schreiben der Glaubenskongregation „Delicta graviora“ vom 30. April 2001 und das „Motuproprio“ Johannes Pauls II. vom selben Tag („Sacramentorum sanctitatis tutela“) Bezug. Leitenberger: „Wer ‚Delicta graviora‘ unvoreingenommen liest, wird erkennen, dass in diesem Dokument (Artikel 4, Paragraf 1) insbesondere auch der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker aufs Korn genommen wird. Als Strafe wird ausdrücklich auch die Amtsenthebung (‚Laisierung‘) genannt“. Tatsächlich sei es so, dass in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen parallel zur staatlichen Untersuchung auch ein kirchliches Strafverfahren durchzuführen sei. „Das verdanken wir Kardinal Joseph Ratzinger, der 2001 darauf gedrungen hat, dass solche Straftaten kirchlich nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden“, so Leitenberger. Es sei absurd, den heutigen Papst jetzt der „Tendenzen zur Geheimhaltung“ beschuldigen zu wollen.

(kap 10.03.2010 mg)







All the contents on this site are copyrighted ©.