2010-03-09 13:35:34

D: Durch Meinungsfreiheit gedeckt


Kritik am Papst wegen seiner Einstellung zu Homosexuellen ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Nach Angaben der „Augsburger Allgemeine“ gaben die Richter den Teilnehmern einer Münchner so genannten „Homoparade“ Recht; sie hatten vor fünf Jahren auf einem Motivwagen Fotomontagen von Papst Benedikt mit Kondomen gezeigt.

(pm 09.03.2010 sk)







All the contents on this site are copyrighted ©.