Kritik am Papst wegen seiner Einstellung zu Homosexuellen ist durch die Meinungsfreiheit
gedeckt. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Nach Angaben
der „Augsburger Allgemeine“ gaben die Richter den Teilnehmern einer Münchner so genannten
„Homoparade“ Recht; sie hatten vor fünf Jahren auf einem Motivwagen Fotomontagen von
Papst Benedikt mit Kondomen gezeigt.