Wegen Beleidigung
einer Abtreibungsbefürworterin in einer Kirchenzeitschrift muss das polnische Erzbistum
Kattowitz 7.500 Euro Entschädigung zahlen. Ein Berufungsgericht der südpolnischen
Stadt wies am Freitag eine Beschwerde des Bistums gegen ein gleichlautendes Urteil
eines Bezirksgerichts ab. Das Bistum wurde als Herausgeber der auflagenstarken, überregionalen
Kirchenzeitschrift „Gosc Niedzielny“ erneut verpflichtet, sich in dem Magazin für
den Vergleich mit nationalsozialistischen Verbrechern zu entschuldigen.
Scharfe
Kritik Die Kirchenzeitschrift hatte ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
mehrfach scharf kritisiert, dass einer Polin wegen der Verweigerung einer Abtreibung
trotz Gefahr für ihre Gesundheit 25.000 Euro Entschädigung zusprach. Das Blatt habe
die Frau mit deutschen Kriegsverbrechern verglichen, die im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau
und in den Juden-Ghettos mordeten, befanden die Kattowitzer Richter. In dem angeordneten
Entschuldigungstext heißt es, die Erzdiözese und der Chefredakteur bedauerten die
„Sprache des Hasses“. Die katholische Kirche kritisierte das Urteil scharf.
Frauenorganisationen
begrüßten die Gerichtsentscheidung. Die erfolgreiche Klägerin Alicja Tysiac sagte,
die angeordnete Entschuldigung werde hoffentlich einen Bewusstseinswandel bewirken.
Sie zwinge all jene zum Nachdenken, die Frauen beleidigten. Infolge der Geburt ihres
dritten Kindes leidet sie unter extremer Kurzsichtigkeit und wurde als schwerbehindert
anerkannt.
Mit rund 150.000 verkauften Exemplaren ist „Gosc Niedzielny“ das
größte meinungsbildende Wochenmagazin in Polen, noch vor den Nachrichtenmagazinen
„Polityka“, „Wprost“ und „Newsweek Polska“.