2010-02-22 14:44:39

Schweiz: „Keine Vollmacht“


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat keine Vollmacht, über Dinge zu entscheiden, die die Bewahrung der kulturellen Traditionen in seinen Mitgliedsländern betreffen, weil diese Sache der einzelnen Staaten sind. Das hat der Europarat, von dem der Menschenrechtsgerichtshof abhängt, jetzt bei einer Sitzung in Inslaken bekräftigt. Die Stellungnahme könnte eine wichtige Konzession im so genannten Kruzifixstreit sein: Das Gericht hatte nämlich unlängst entschieden, in Italien müssten Kreuze aus Klassenzimmern entfernt werden. Aus der Sicht des Europarats haben die Richter damit womöglich ihre Kompetenz überschritten. Die römische Regierung hat Berufung gegen das Anti-Kruzifix-Urteil eingelegt.

(kipa 22.02.2010 sk)







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