2010-02-15 15:14:09

Schweiz: Bioethikkommission mahnt zur Wachsamkeit


Die Bischöfe des Landes befürworten die Einführung eines Verfassungsartikels zur Bioethik. Gleichzeitig mahnen sie die Gesetzgeber bei Ausarbeitung der Regelung zu Wachsamkeit. Dem Artikel „Über die Forschung am Menschen“ sei zuzustimmen, wenn darin die Menschenwürde als Grundrecht uneingeschränkt geschützt und sie der Forschungsfreiheit vorgeordnet bleibe. Das schrieb die Bioethikkommission der Bischofskonferenz nach Angaben des Nachrichtendienstes zenit in einer Erklärung. Diese Bedingungen müssten vollumfänglich eingehalten werden, so die Oberhirten weiter. Jede utilitaristische und eigennützige Ideologie müsse zurückgewiesen werden. Die Schweiz stimmt am 7. März über die Einführung des Artikels ab.

(zenit 15.02.2010 ds/pr)
 







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