„Ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ – so nennen die deutschen
Bischöfe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat am Dienstag die bisherige
Berechnung von Hartz-IV-Sätzen für verfassungswidrig erklärt. Eine Erklärung der Deutschen
Bischofskonferenz begrüßt vor allem, dass die Karlsruher Richter fordern, bei der
Berechnung von Kinder-Regelsätzen den spezifischen Bedarf eines Kindes je nach Alter
zu berücksichtigen. „Zu Recht“, so die Bischöfe, „weist das Gericht auf die Bedeutung
der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hin. Denn dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit
zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken.“ Das Statement begrüßt
auch die Aufforderung des Gerichts an den Gesetzgeber, das Existenzminimum auch bei
besonderen Bedarfslagen in Form einer Härtefallregelung sicherzustellen – und zwar
zusätzlich zu den am Durchschnittsbedarf orientierten Regelleistungen. Auch das „Bündnis
Kindersicherung“, zu dem u.a. der Deutsche Kinderschutzbund gehört, begrüßt das Hartz-IV-Urteil.
Allerdings könnten höhere Kinderregelsätze nur ein erster Schritt sein: Auch eine
eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löse nicht die grundsätzlichen
Systemmängel in der Familienförderung. (rv/pm/kna 09.02.2010 sk)