2010-02-09 14:00:13

D: Bischöfe begrüßen Hartz-IV-Urteil


„Ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ – so nennen die deutschen Bischöfe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat am Dienstag die bisherige Berechnung von Hartz-IV-Sätzen für verfassungswidrig erklärt. Eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz begrüßt vor allem, dass die Karlsruher Richter fordern, bei der Berechnung von Kinder-Regelsätzen den spezifischen Bedarf eines Kindes je nach Alter zu berücksichtigen. „Zu Recht“, so die Bischöfe, „weist das Gericht auf die Bedeutung der Aufwendungen für die Bildung der Kinder hin. Denn dies ist der Schlüssel, um Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und der Verfestigung von Armut entgegenzuwirken.“ Das Statement begrüßt auch die Aufforderung des Gerichts an den Gesetzgeber, das Existenzminimum auch bei besonderen Bedarfslagen in Form einer Härtefallregelung sicherzustellen – und zwar zusätzlich zu den am Durchschnittsbedarf orientierten Regelleistungen. Auch das „Bündnis Kindersicherung“, zu dem u.a. der Deutsche Kinderschutzbund gehört, begrüßt das Hartz-IV-Urteil. Allerdings könnten höhere Kinderregelsätze nur ein erster Schritt sein: Auch eine eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löse nicht die grundsätzlichen Systemmängel in der Familienförderung.
(rv/pm/kna 09.02.2010 sk)







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