Das Anbringen von
Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern verstößt an staatlichen Schulen gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention. Das hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
vergangenen November in Straßburg entschieden – was aber nicht Schule in anderen EU-Ländern
machen muss. Das findet zumindest der Botschafter der Europäischen Union beim Heiligen
Stuhl, Yves Gazzo. Im Gespräch mit Radio Vatikan sagte er: „Das
Kruzifixurteil ist ja keine EU-Resolution. Ich persönlich denke, dass wir die verschiedenen
Nationen in Europa solche Fragen selbst in die Hand nehmen lassen sollten. Denn das
entspricht dem spezifischen Verhältnis zwischen den Mitgliedsstaaten und den Institutionen
der EU. Zu diesem Zeitpunkt schiene mir eine generelle Vorgabe für alle Länder falsch.
Denn die Hintergründe in den einzelnen Ländern unterscheiden sich zu stark. Während
Italien sehr stark katholisch geprägt ist, gibt es zum Beispiel anderswo mehrheitlich
Orthodoxe. Und diese Unterschiedenheit könnte man in einer übergeordneten Vorgabe
nicht berücksichtigen.“ Dass Religionsfreiheit innerhalb der EU
eine unverrückbare Größe höchster Priorität sei, stehe damit keineswegs zur Debatte.
An anderer Stelle zeige sich, welch große Bedeutung die Mitgliedstaaten diesem Thema
beimessen, so der französische Diplomat: „In der Europäischen Union sind wir
natürlich von der Religionsfreiheit überzeugt. Der Respekt vor diesem Recht stellt
für uns einen Grundwert dar. Gleichzeitig sehen wir, dass dieses Recht nicht in allen
Ländern respektiert wird. Vergangene Woche hat das Europäische Parlament eine Resolution
verabschiedet, die diejenigen betrifft, die unter mangelndem Respekt für ihre Religion
leiden. Die Kopten in Ägypten und die Christen in Malaysia zum Beispiel. Wir möchten
die Regierungen dieser Länder, die der EU prinzipiell freundschaftlich gegenüberstehen,
daran erinnern, wie viel Wert wir in Europa auf die Religionsfreiheit und den Schutz
von Minderheiten legen. Und dass wir da sehr genau hinschauen.“ (rv 08.02.2010
vp)