Die Angabe der Religionszugehörigkeit auf türkischen Personalausweisen verstösst gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof
an diesem Dienstag in Strassburg entschieden. Die Richter gaben damit einem Kläger
Recht, der den Aleviten angehört. Der Mann hatte 2004 vergeblich verlangt, beim Eintrag
der Religionszugehörigkeit „islamisch“ durch „alevitisch“ zu ersetzen. Türkische Gerichte
hatten den Antrag des Mannes damit abgelehnt, dass sie erklärten, die Aleviten stellten
nur eine Untergruppe des Islam dar. Diese Anschauung hat der Menschenrechtsgerichtshof
nun verworfen. Die Richter betonten weiter, dass die seit 2006 vorhandene Möglichkeit,
das Feld „Religionszugehörigkeit“ in den Personaldokumenten frei zu lassen, nicht
ausreiche. Auch damit müssten die Ausweisinhaber auf unzulässige Weise eine Angabe
über ihre Glaubensrichtung machen.