2010-02-01 11:00:26

D/Schweiz: Datenklau mit oder ohne Segen?


RealAudioMP3 Es ist eine heikle Frage: Sollte der Staat illegal erworbene Bankdaten aus der Schweiz ankaufen, um damit Steuerbetrüger zu überführen? Die katholische Kirche in Deutschland zeigt sich in ihrer Haltung gespalten. Ein Informant hat dem Bundesfinanzministerium für 2,5 Millionen Euro die Daten von 1.500 Steuersündern mit Schweizer Konten zum Kauf angeboten. Experten zufolge könnten damit nachträglich 100 Millionen Euro Steuern eingetrieben werden.

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger spricht von Hehlerei und verweist auf das Rechtsstaatsgebot - doch der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke hält den Ankauf der Daten unter bestimmten Bedingungen durchaus für möglich. Der „Bild“-Zeitung sagte Jaschke, der Staat sei verpflichtet, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Losinger dagegen meinte im Deutschlandradio, der Zweck heilige nicht die Mittel. Wenn man eines Tages auf die Idee käme, man könnte mit Folter Gewaltverbrechen aufdecken und eventuell Geiseln befreien, „wo ist dann die Grenze, wenn der Staat sich an das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr hielte?“. Allerdings hält es Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, für denkbar, dass sich Medien einschalten und es auf diesem Wege zu einer Veröffentlichung der Daten kommt.

Ist Steuerbetrug eine Sünde?
Jaschke betont, wer als Steuerbetrüger die Gemeinschaft bewusst schädige, der begehe aus christlicher Sicht eine Sünde. Steuerhinterzieher handelten meist nicht aus Not, sondern aus Geiz und Gier. Bei einem Datenankauf des Staates zur Überführung der Betrüger seien allerdings auch die Motive der Person zu bedenken, die diese Daten verkauft: Denn diese Person handle unmoralisch, wenn sie damit Geld machen wolle. „Deshalb müssen Regierung und Steuerfahndung auf jeden Fall die genauen Hintergründe eines solchen Verkaufes und der dahinter stehenden Person klären“, verlangt der Weihbischof. Und dann sei zu entscheiden, ob für das Wohl der Gemeinschaft etwas mit vielleicht unmoralischem Hintergrund getan werden soll.

(rv/kna 01.02.2010 mg)







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