Vatikan: „Ehen nicht nur verwalten, sondern pastoral begleiten"
Ehenichtigkeits-Verfahren sind kein bloßer Verwaltungsakt, sondern auch eine pastorale
Herausforderung. Darauf hat Papst Benedikt XVI. an diesem Freitag bei seiner Rede
zur feierlichen Eröffnung des Gerichtsjahres der „Sacra Rota Romana" hingewiesen.
Gerechtigkeit und Nächstenliebe müssten hierbei Hand in Hand gehen und seien gemeinsam
der Wahrheit verpflichtet. Vor den Richtern und Mitarbeitern des Gerichts machte er
darauf aufmerksam, dass ihre Arbeit vorrangig dem Seelenheil der betroffenen Eheleute
dienen müsse und teilhabe am Wirken Christi als guter Hirte. Von Gottes- und Nächstenliebe
müssten auch die bürokratischen Strukturen durchdrungen sein. Gleichzeitig hätten
die Mitarbeiter der Rota die Institution der christlichen Ehe zu schützen und zu stärken.
Die Rechtmäßigkeit der kirchlichen Ehe sei kein verwaltungstechnisches Siegel, sondern
betreffe den Menschen als Ganzes und müsse im Zweifelsfall sorgsam geprüft werden.
Ein gerechtes Urteil fälle dabei nur, wer als Seelsorger und mit großem Feingefühl
auf die Verfahren blicke. - Das Gericht der Römischen Rota übt für den Papst die ordentliche
Gerichtsbarkeit aus. Nach der Apostolischen Signatur ist es das zweithöchste Gericht
des Apostolischen Stuhls. Hauptsächlich befasst sich die Römische Rota mit Ehenichtigkeits-Verfahren.
Das römische Gericht urteilt über die Gültigkeit kirchlicher Eheschließungen und ist
dabei letzte Berufungsinstanz der einzelnen Diözesangerichte.