Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober hat das deutsche Staatskirchenrecht verteidigt.
„Weil ich nicht will, dass es weltanschauliche Totalität gibt, halte ich das deutsche
Staatskirchenrecht für die beste denkbare Lösung“, so Kober am Samstag in Berlin.
In Deutschland gebe es keine Staatskirche. Dies bedeute auch, dass der Staat keine
Kirche sein dürfe. „Was wäre gewesen, wenn es in der DDR zwei Stunden Religionsunterricht
pro Woche an den Schulen gegeben hätte?“, fragte Kober. Nach seine Ansicht hätte,
die Diktatur des Staates dann so nicht funktioniert. Kober äußerte sich bei einer
Tagung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung und der Humanistischen Union (HU).
Zuvor hatte der Verwaltungsjurist Johann-Albrecht Haupt, der Mitglied im Bundesvorstand
der HU ist, scharfe Kritik am deutschen Staatskirchenrecht geübt. „In Deutschland
ist die Trennung von Thron und Altar keineswegs verwirklicht“, so der Jurist. Für
die beiden großen Kirchen gebe es mindestens 38 Privilegien, die sie im Widerspruch
zum Grundgesetz besäßen. Dazu zählten etwa ermäßigte Notariatsgebühren, die Sitze
der Kirchen in den Rundfunkräten oder theologische Fakultäten, die vom Staat finanziert
würden. Bei der Tagung kritisierte Kober die Humanistische Union. Er habe den
Eindruck, dass die Motivation des Verbandes für ihre Arbeit auch daher komme, dass
sie den Kirchen „bestimmte Dinge nicht gönnt“. Eine Zusammenarbeit seiner Partei mit
dem Verband könne er sich nur vorstellen, wenn sich der Verband rechtlich „etwas aufbaue“,
aber nicht, wenn er dafür sorge, dass „anderen etwas weggekürzt wird“.