2010-01-24 13:19:15

D: FDP-Politiker Kober verteidigt Staatskirchenrecht


Der FDP-Bundestagsabgeordnete Pascal Kober hat das deutsche Staatskirchenrecht verteidigt. „Weil ich nicht will, dass es weltanschauliche Totalität gibt, halte ich das deutsche Staatskirchenrecht für die beste denkbare Lösung“, so Kober am Samstag in Berlin. In Deutschland gebe es keine Staatskirche. Dies bedeute auch, dass der Staat keine Kirche sein dürfe. „Was wäre gewesen, wenn es in der DDR zwei Stunden Religionsunterricht pro Woche an den Schulen gegeben hätte?“, fragte Kober. Nach seine Ansicht hätte, die Diktatur des Staates dann so nicht funktioniert. Kober äußerte sich bei einer Tagung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung und der Humanistischen Union (HU).
Zuvor hatte der Verwaltungsjurist Johann-Albrecht Haupt, der Mitglied im Bundesvorstand der HU ist, scharfe Kritik am deutschen Staatskirchenrecht geübt. „In Deutschland ist die Trennung von Thron und Altar keineswegs verwirklicht“, so der Jurist. Für die beiden großen Kirchen gebe es mindestens 38 Privilegien, die sie im Widerspruch zum Grundgesetz besäßen. Dazu zählten etwa ermäßigte Notariatsgebühren, die Sitze der Kirchen in den Rundfunkräten oder theologische Fakultäten, die vom Staat finanziert würden.
Bei der Tagung kritisierte Kober die Humanistische Union. Er habe den Eindruck, dass die Motivation des Verbandes für ihre Arbeit auch daher komme, dass sie den Kirchen „bestimmte Dinge nicht gönnt“. Eine Zusammenarbeit seiner Partei mit dem Verband könne er sich nur vorstellen, wenn sich der Verband rechtlich „etwas aufbaue“, aber nicht, wenn er dafür sorge, dass „anderen etwas weggekürzt wird“.

(kna 24.01.2010 mc)







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