2009-12-28 15:20:38

Schweiz: Gegen Sterbehilfeorganisation


Gegner der Sterbehilfeorganisation Dignitas wollen gegen den jüngsten Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vor das Bundesgericht weiterziehen. Der Gemeinderat der Zürcher Ortschaft Wetzikon soll sich dafür einsetzen, dass sich das Bundesgericht dazu äußert. Das fordern die Dignitas-Gegner. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass Dignitas nun doch Sterbebegleitungen in einer Liegenschaft in Wetzikon durchführen darf. Der Ort befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Zuvor waren sowohl die örtliche Baukommission als auch die kantonale Baurekurskommission zum Schluss gelangt, dass Suizid-Begleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen können. Das Zürcher Verwaltungsgericht hingegen verneinte, dass die durch die geplanten Aktivitäten von Dignitas verursachten Immissionen ein erträgliches Wohnen stark beeinträchtigen oder weitgehend verunmöglichen würden. Es hieß die Beschwerde von Ludwig A. Minelli, dem Dignitas-Gründer, teilweise gut. Das Komitee „Menschenwürde Ja - Dignitas Wetzikon Nein“ hofft laut der Zürcher Zeitung „Tages-Anzeiger“, dass durch den Gang vors Bundesgericht Sterbebegleitungen in Wetzikon so lange verhindert werden, bis die auf Bundesebene diskutierte gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Kraft sei. Das von kirchlichen Kreisen getragene Komitee hatte vom Karfreitag bis am Ostersonntag eine Mahnwache vor der betreffenden Liegenschaft veranstaltet.

(kipa/tages-anzeiger 28.12.2009 mg)







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