Gegner der Sterbehilfeorganisation Dignitas wollen gegen den jüngsten Entscheid des
Zürcher Verwaltungsgerichts vor das Bundesgericht weiterziehen. Der Gemeinderat der
Zürcher Ortschaft Wetzikon soll sich dafür einsetzen, dass sich das Bundesgericht
dazu äußert. Das fordern die Dignitas-Gegner. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember
entschieden, dass Dignitas nun doch Sterbebegleitungen in einer Liegenschaft in Wetzikon
durchführen darf. Der Ort befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung.
Zuvor waren sowohl die örtliche Baukommission als auch die kantonale Baurekurskommission
zum Schluss gelangt, dass Suizid-Begleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier
negativ beeinflussen können. Das Zürcher Verwaltungsgericht hingegen verneinte, dass
die durch die geplanten Aktivitäten von Dignitas verursachten Immissionen ein erträgliches
Wohnen stark beeinträchtigen oder weitgehend verunmöglichen würden. Es hieß die Beschwerde
von Ludwig A. Minelli, dem Dignitas-Gründer, teilweise gut. Das Komitee „Menschenwürde
Ja - Dignitas Wetzikon Nein“ hofft laut der Zürcher Zeitung „Tages-Anzeiger“, dass
durch den Gang vors Bundesgericht Sterbebegleitungen in Wetzikon so lange verhindert
werden, bis die auf Bundesebene diskutierte gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in
Kraft sei. Das von kirchlichen Kreisen getragene Komitee hatte vom Karfreitag bis
am Ostersonntag eine Mahnwache vor der betreffenden Liegenschaft veranstaltet.