Das russische Verfassungsgericht hat das Moratorium zur Vollstreckung der Todesstrafe
auf unbestimmte Zeit verlängert. Sie wird deswegen nicht ausgeführt, sondern nach
wie vor in lebenslange Haft geändert. Die Entscheidung des Gerichts wurde jetzt notwendig,
weil das für zehn Jahre erlassene Moratorium Ende Dezember ausläuft. Es war 1999 auf
Anweisung von Präsident Boris Jelzin erlassen worden. Dennoch haben die Verfassungsrichter
in Moskau die endgültige Aufhebung der Todesstrafe vermieden. Die Begründung des Verfassungsgerichts
lautete, das russische Volk sei für eine Abschaffung der Todesstrafe „noch nicht reif“.