Eine Richterin hat die erste Eheschließung zwischen Homosexuellen in Lateinamerika
verhindert. Zunächst müsse das Oberste Gericht in Buenos Aires über die Rechtmäßigkeit
einer Ehe zwischen zwei Partnern gleichen Geschlechts befinden, entschied die Richterin.
Sie hob damit die Entscheidung eines Richters in der Hauptstadt auf; dieser hatte
geurteilt, die Verweigerung einer Heiratserlaubnis für die beiden Männer verstoße
gegen die argentinische Verfassung. Der Erzbischof der Stadt, Kardinal Jorge Bergoglio,
warnt seit Wochen eindringlich vor einer Zulassung der „Homo-Ehe“. Dabei argumentiert
er mit dem römischen Recht, um nicht nur Katholiken auf seine Seite zu ziehen. „Matrimonium“
bedeute ursprünglich ganz konkret die Ehe von Mann und Frau, so der Kardinal. Dann
könne man nicht einfach mit diesem Begriff auch ganz andere Formen von Verbindungen
meinen.