D: Kirchen begrüßen Entscheidung für Sonntagsschutz
Katholische und evangelische
Kirchenvertreter sind erleichtert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Sonntagsschutz. Das Verfassungsgericht hatte an diesem Dienstag die in Berlin geltende
Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen für verfassungswidrig erklärt. Damit wurde
den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche der Hauptstadt
stattgegeben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch
lobte das Urteil als „richtungsweisend“. Er sehe jetzt auch die übrigen deutschen
Bundesländer in der Pflicht, ihre Ladenschlussgesetze zu überprüfen. Diese müssten
der Würde des Sonntags als Tag der Ruhe gerecht werden, sagte Zollitsch vor Journalisten:
„Das Urteil geht über die Berliner Regelung hinaus, weil der Wert des Sonntags
herausgestellt wird, weil darauf hingewiesen wird, wie wichtig die Unterbrechung des
Rhytmus von Arbeit und Ruhe ist. Und damit sind wichtige Hinweise gegeben, dass der
Sonntag nicht der Kommerzialisierung gelten darf und dieser nicht unterworfen werden
kann.“ Mit ihrem Einsatz für den Sonn- und Feiertagsschutz verträten beide
großen Kirchen in Deutschland die Anliegen von Millionen Menschen. Das habe das Bundesverfassungsgericht
mit seinem Urteil bestätigt, so Zollitsch:
„Ich bin sehr dankbar dafür,
denn damit ist klargestellt, dass wir in dieser Gesellschaft wirklich auch voll integriert
sind und uns unser Recht, wie andere Organisationen auch, bis zum Bundesverfassungsgericht
erstreiten dürfen.“
Als „einen schönen Erfolg für die Kirchen“ begrüßte
auch der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten das Karlsruher Urteil: „Die
Verfassungsrichter haben sich unserer Argumentation angeschlossen und den Sonntag
in seiner umfänglichen Bedeutung gesehen, das heißt nicht nur als ein Sonntag an dem
man zur Kirche geht, sondern als einen Tag der Ruhe, einen Tag für die Familie, einen
Tag zur Erhebung – so wie es auch im Grundgesetz steht. „Der Sonntag
als Ruhetag ist eine große Errungenschaft“, sagte Jüsten im Kölner Domradio. Die Kirchen
hätten in ihrer Klage daher große Zustimmung erhalten, „sowohl von den Gewerkschaften
als auch von Menschen, die selbst nicht religiös sind“. Begrüßt haben das Karlsruher
Urteil auch die katholischen Sozial- und Arbeitnehmerverbände. Ein Kassenschlager
seien die längeren Öffnungszeiten ohnehin nicht, erklärt der Bundesvorsitzende des
Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd Wehner:
„Da
macht man sich eigentlich etwas vor. Längere Ladenöffnungszeiten bringen unterm Strich
nicht wirklich mehr Umsatz. Dieser wird verlagert, denn der Euro kann ja nur einmal
ausgegeben werden.“ Mit dem Sonntagsschutz werde die „kulturelle
Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung gewahrt“,
betonten die Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischöfin Margot Käßmann und der Vorsitzende
der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in einer gemeinsamen
Erklärung. Das Karlsruher Urteil stärke „die christlich geprägte Feiertagskultur“
in Deutschland und sei „ein Gewinn für die Lebensqualität“, erklärten auch der Erzbischof
von Berlin Brandenburg, Kardinal Georg Sterzinsky, und der Bischof von Berlin Brandenburg,
Markus Dröge.