2009-12-01 15:28:46

D: Kirchen begrüßen Entscheidung für Sonntagsschutz


RealAudioMP3 Katholische und evangelische Kirchenvertreter sind erleichtert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz. Das Verfassungsgericht hatte an diesem Dienstag die in Berlin geltende Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen für verfassungswidrig erklärt. Damit wurde den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche der Hauptstadt stattgegeben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch lobte das Urteil als „richtungsweisend“. Er sehe jetzt auch die übrigen deutschen Bundesländer in der Pflicht, ihre Ladenschlussgesetze zu überprüfen. Diese müssten der Würde des Sonntags als Tag der Ruhe gerecht werden, sagte Zollitsch vor Journalisten:

„Das Urteil geht über die Berliner Regelung hinaus, weil der Wert des Sonntags herausgestellt wird, weil darauf hingewiesen wird, wie wichtig die Unterbrechung des Rhytmus von Arbeit und Ruhe ist. Und damit sind wichtige Hinweise gegeben, dass der Sonntag nicht der Kommerzialisierung gelten darf und dieser nicht unterworfen werden kann.“ 
Mit ihrem Einsatz für den Sonn- und Feiertagsschutz verträten beide großen Kirchen in Deutschland die Anliegen von Millionen Menschen. Das habe das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil bestätigt, so Zollitsch:

„Ich bin sehr dankbar dafür, denn damit ist klargestellt, dass wir in dieser Gesellschaft wirklich auch voll integriert sind und uns unser Recht, wie andere Organisationen auch, bis zum Bundesverfassungsgericht erstreiten dürfen.“

Als „einen schönen Erfolg für die Kirchen“ begrüßte auch der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten das Karlsruher Urteil:
„Die Verfassungsrichter haben sich unserer Argumentation angeschlossen und den Sonntag in seiner umfänglichen Bedeutung gesehen, das heißt nicht nur als ein Sonntag an dem man zur Kirche geht, sondern als einen Tag der Ruhe, einen Tag für die Familie, einen Tag zur Erhebung – so wie es auch im Grundgesetz steht.
 
„Der Sonntag als Ruhetag ist eine große Errungenschaft“, sagte Jüsten im Kölner Domradio. Die Kirchen hätten in ihrer Klage daher große Zustimmung erhalten, „sowohl von den Gewerkschaften als auch von Menschen, die selbst nicht religiös sind“. Begrüßt haben das Karlsruher Urteil auch die katholischen Sozial- und Arbeitnehmerverbände. Ein Kassenschlager seien die längeren Öffnungszeiten ohnehin nicht, erklärt der Bundesvorsitzende des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd Wehner:

„Da macht man sich eigentlich etwas vor. Längere Ladenöffnungszeiten bringen unterm Strich nicht wirklich mehr Umsatz. Dieser wird verlagert, denn der Euro kann ja nur einmal ausgegeben werden.“
 
Mit dem Sonntagsschutz werde die „kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung gewahrt“, betonten die Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischöfin Margot Käßmann und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, in einer gemeinsamen Erklärung. Das Karlsruher Urteil stärke „die christlich geprägte Feiertagskultur“ in Deutschland und sei „ein Gewinn für die Lebensqualität“, erklärten auch der Erzbischof von Berlin Brandenburg, Kardinal Georg Sterzinsky, und der Bischof von Berlin Brandenburg, Markus Dröge.

(rv 1.12.2009 ad)







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