2009-11-19 13:54:53

Iran/D: Freilassung der Konvertitinnen muss bedingungslos sein


Die beiden iranischen Konvertitinnen zum Christentum Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh sind am Mittwoch aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen worden. Das gab die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bekannt. Die Freilassungen seien schon seit längerer Zeit erwartet worden, aber immer wieder hinausgeschoben worden, weil offenbar Bedingungen an die Entlassung geknüpft werden sollten, so die Menschenrechtsorganisation. Nach Erkenntnissen der Organisation sei es bei Konvertiten im Iran üblich, dass Haftentlassungen an Verhaltensregeln gebunden werden, die die Religionsfreiheit von Ex-Muslimen einschränken. Daher fordert die IGFM die bedingungslose Freiheit der beiden Konvertitinnen. Das Recht des „unverkürzten“ Religionswechsels und auf Glaubensverkündigung wird in dem vom Iran ratifizierten „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantiert. – Die zum Christentum übergetretenen Iranerinnen, Maryam Rostampour (geboren 1982) und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad (geboren 1979), befanden sich seit dem 5. März 2009 im Teheraner Evin-Gefängnis in Haft. Beide wurden des „Verstoßes gegen die staatliche Sicherheit“ und „Mitwirkens an illegalen Zusammenkünften“ beschuldigt.

(pm 19.11.2009 mg)







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