Iran/D: Freilassung der Konvertitinnen muss bedingungslos sein
Die beiden iranischen Konvertitinnen zum Christentum Maryam Rostampour und Marzieh
Amirizadeh sind am Mittwoch aus dem Teheraner Evin-Gefängnis entlassen worden. Das
gab die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bekannt. Die Freilassungen
seien schon seit längerer Zeit erwartet worden, aber immer wieder hinausgeschoben
worden, weil offenbar Bedingungen an die Entlassung geknüpft werden sollten, so die
Menschenrechtsorganisation. Nach Erkenntnissen der Organisation sei es bei Konvertiten
im Iran üblich, dass Haftentlassungen an Verhaltensregeln gebunden werden, die die
Religionsfreiheit von Ex-Muslimen einschränken. Daher fordert die IGFM die bedingungslose
Freiheit der beiden Konvertitinnen. Das Recht des „unverkürzten“ Religionswechsels
und auf Glaubensverkündigung wird in dem vom Iran ratifizierten „Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte“ garantiert. – Die zum Christentum übergetretenen
Iranerinnen, Maryam Rostampour (geboren 1982) und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad (geboren
1979), befanden sich seit dem 5. März 2009 im Teheraner Evin-Gefängnis in Haft. Beide
wurden des „Verstoßes gegen die staatliche Sicherheit“ und „Mitwirkens an illegalen
Zusammenkünften“ beschuldigt.