Nicht alle Kinder haben in Deutschland die gleichen Rechte. Darauf weist der Deutsche
Caritasverband aus Anlass des Jahrestages der UNO-Kinderrechtskonvention am Freitag
hin. Vor 20 Jahren wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet.
In Deutschland ist es seit 1992 in Kraft, allerdings mit Einschränkungen: Die Ratifizierung
der Konvention wurde von der Bundesregierung unter einen ausländerrechtlichen Vorbehalt
gestellt. Dieser schränkt den Schutzgedanken der Konvention stark ein, in dem das
Ausländerrecht Vorrang vor der UNO-Kinderrechtskonvention erhält. Der Caritasverband
kritisiert, dass der Vorbehalt erlaube, betroffenen Kindern und Jugendlichen nur eingeschränkten
Zugang zu Medizin und Bildung zu ermöglichen. Positiv bewertet der Caritasverband
die Erklärung im Koalitionsvertrag der Regierung, die Vorbehaltsregelung zurückzunehmen.