2009-11-13 14:36:10

Österreich: „Abtreibungen senken!“


RealAudioMP3 Politisch „heiße Eisen“ hat die Österreichische Bischofskonferenz bei ihrer diesjährigen Herbstvollversammlung in Stift Michaelbeuern angepackt. Die 16 Oberhirten diskutierten unter anderem über die Themen Lebensschutz, den aktuellen Entwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz, die laufende Bildungsdebatte und den Klimawandel.

Im Blick auf das Thema Lebensschutz fordern die Bischöfe konkrete Maßnahmen zur effektiven Senkung der hohen Abtreibungszahlen in Österreich. Seit Einführung der Fristenregelung 1974 schwinde in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für den Lebensschutz. Dies habe auch die jüngste Diskussion über die „Pille danach“ deutlich gemacht. Derzeit bestehe mancherorts das Bestreben, über die Straflosigkeit hinaus Abtreibung zu einem „Recht“ zu machen, kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn. Dadurch würde schwerwiegendes Unrecht nicht nur straffrei, sondern sogar zu einem Anspruch, der eingefordert wird, sagte der Wiener Erzbischof:

„Jede Abtreibung ist die Tötung eines schutzlosen Menschen, und gegen die Tötung spricht ganz klar das fünfte Gebot. Übersehen wird oft, dass auch die Mutter dabei Gewalt erfährt und sich gegen ihr Kind stellen muss. Eine rechtliche Regelung, die Abtreibung legalisiert oder ermöglicht, kann daher nie die Zustimmung der katholischen Kirche finden. Das gilt auch für die österreichische Rechtslage. Die Kirche in Österreich wird nie aufhören zu fordern, dass das menschliche Leben von seinem Beginn an den vollen Schutz der österreichischen Rechtsordnung genießen muss. Derzeit sind alle Kinder in den ersten 12 Wochen in der Praxis schutzlos. Behinderte Kinder und Kinder von Müttern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sogar bis zur Geburt schutzlos."

Um ein deutliches Signal zu setzen, soll zukünftig jeweils im Juni eine „Woche für das Leben“ abgehalten werden. Auch mahnten die Bischöfe erneut die seit langem versprochenen „flankierenden Maßnahmen“ zur Fristenregelung ein.

Einen Appell an das Gewissen der Abgeordneten formulierten die Bischöfe im Blick auf den Gesetzesentwurf zur „Eingetragenen Partnerschaft“. Zwar sei zu begrüßen, dass der Entwurf weniger weitreichend sei als in anderen Ländern, die Bischöfe warnen jedoch vor einer Gleichstellung mit der Ehe. Insgesamt betrachten die Bischöfe die Einführung einer „Eingetragenen Partnerschaft“ für homosexuelle Paare als „weder angebracht noch notwendig“, da es einen ausreichenden gesetzlichen Schutz bereits gebe.

Schönborn: „Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt Leistungen, insbesondere in der Erziehung von Kindern. Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist sachlich nicht gerechtfertigt.“

Mit Vehemenz weisen die Bischöfe das Kreuz-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück. Das Straßburger Urteil - auch wenn es auf Österreich keine rechtlichen Auswirkungen hat - gebe Anlass zu berechtigter Sorge, da die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsübung aushöhlt, „was bislang nur in religionsfeindlichen totalitären politischen Systemen vorgekommen ist“. Ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat dürfe nicht einem radikalen Laizismus verpflichtet sein. Der moderne Staat sei daher besser beraten, „Religion nicht gesellschaftlich zu marginalisieren, sondern ihr einen entsprechenden Platz auch im öffentlichen Raum zu sichern“.

Mit „zunehmender Sorge“ beobachten die Bischöfe auch die „dramatische Zuspitzung der weltweiten Klimakrise“. Notwendig sei die Realisierung eines „sozial ausgewogenen und nachhaltigen“ Post-Kyoto-Abkommens der UNO, heißt es in der dazu veröffentlichten Erklärung.

„Die Österreichische Bischofskonferenz erwartet, dass sich die Vertreter der Bundesregierung bei der bevorstehenden Weltklimakonferenz in Kopenhagen für das Zustandekommen eines fairen, verbindlichen, einklagbaren und weltweiten Klimaabkommens einsetzen, das zu einem Klima der Gerechtigkeit beiträgt.“

(pm/kap 13.11.2009 bp)








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