Vatikan: Anglikaner, Einheit ist nicht Einheitlichkeit
Am 4. November hat Papst Benedikt XVI. die angekündigte Apostolische Konstitution
unterschrieben, die es Anglikanern unter Beibehaltung ihrer Tradition ermöglicht,
katholisch zu werden. An diesem Montag wurde diese Konstitution mit dem Titel Anglicanorum
Coetibus der Öffentlichkeit vorgestellt.
Gemeinsam mit der Apostolischen Konstitution
hat Papst Benedikt die ergänzenden Normen in Kraft gesetzt, die die Umsetzung des
Dokuments festlegen. Damit ergibt sich ein rechtlicher Rahmen für die Entstehung der
geplanten Personalordinariate für ehemalige Anglikaner. Die Regeln legen fest, dass
die (noch zu gründenden) Ordinariate zwar direkt der Glaubenskongregation unterstehen.
Doch in ihren Aktivitäten und Zulassungen zu den Weihen sollten und müssen sie eng
mit den Ortsbistümern zusammenarbeiten. Die ehemaligen Anglikaner sind auch in ihrer
pastoralen Arbeit den katholischen Ortsbischöfen unterstellt. Ebenso können katholische
Geistliche oder Ordenschristen in den Ordinariaten pastoral arbeiten, aber ebenfalls
unter der Leitung des Ortsbischofs. Mit allen diesen Regelungen wird gewährleistet,
dass keine Sonderbistümer neben den katholischen Bistümern entstehen.
Ähnliche
Absichten haben die Regelungen über die Kleriker, die in den Ordinariaten geweiht
werden. Die Normen schließen aus, dass in der katholischen Kirche geweihte Priester
das Priesteramt in den neuen Ordinariaten ausüben. Diese Regelung betrifft unter anderem
den Primas der so genannten Traditional Anglican Communion, Erzbischof John Hepworth.
Er war 1968 in der katholischen Kirche zum Priester geweiht worden, bevor er 1976
in die anglikanische Kirche aufgenommen wurde. Hepworth hatte die Ankündigung der
Konstitution begrüßt und seinen Willen bekundet, katholisch zu werden. Doch er wird
in den zu gründenden Ordinariaten nicht Priester werden können.
Ebenso wird
katholisch getauften Christen, wenn sie nicht in eine anglikanische Familie eingeheiratet
haben, die Mitgliedschaft in den Ordinariaten verwehrt. Auch hier soll so vermieden
werden, dass eine Parallelkirche zur katholischen Kirche entsteht.
Die anglikanischen
Traditionen sollen erhalten bleiben. Auch wenn die Priesterkandidaten im Ordinariat
gemeinsam mit den katholischen Seminaristen ausgebildet werden, so sollen sie eine
eigene Zusatzausbildung bekommen. Ziel der Initiative des Papstes ist es, den geistlichen,
liturgischen und pastoralen Reichtum der anglikanischen Tradition zu erhalten und
gleichzeitig eine sichtbare Einheit mit der katholischen Kirche zu schaffen. So werden
weiterhin Eucharistie, Stundengebet und andere liturgische Feiern nach anglikanischen
Ritus möglich sein.
Komplizierter werden die Regelungen, wenn es um verheiratete
anglikanische Bischöfe und Priester geht. Alle anglikanischen Priester müssen sich
weihen lassen, wenn sie das Amt auch in den Ordinariaten ausüben wollen. Verheiratete
Priester dürfen grundsätzlich Mitglied der Ordinariate werden. Auch verheiratete anglikanische
Bischöfe dürfen katholisch werden; aber wollen sie innerhalb des anglikanischen Ordinariats
ein Leitungsamt ausüben, so ist ihnen das nur als Priester und nicht als Bischof gestattet.
Ihre Weihe wird nicht anerkannt. Trotzdem dürfen ehemalige Bischöfe vom Papst die
Erlaubnis erbitten, weiterhin die Zeichen der Bischofswürde tragen zu dürfen, also
Kreuz, Mitra, Ring und Krummstab. Grundsätzlich solle es möglich sein, im Einzelfall
auch als verheirateter Mann in den Ordinariaten Priester werden zu können, auch wenn
die Zölibatsbestimmungen in Zukunft auch für die ehemaligen Anglikaner die Regel sein
sollen.