EU/Italien: Urteil gegen Kreuze in italienischen Klassenzimmern
Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen seien nicht mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss ist am Dienstag der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gekommen. In einem Verfahren gegen die Republik
Italien stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Rechtes auf Bildung und auf Religionsfreiheit
fest. Im Bereich von Bildung und Erziehung müsse der Staat auf konfessionelle Neutralität
achten, erläuterten die Richter. Mit dem religiösen Symbol des Kreuzes werde das Recht
der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen zu erziehen. Auch
das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben, werde dadurch verletzt, so
die Richter. Der Vatikan wollte am Dienstag zunächst keine Stellung nehmen. Es bedürfe
einer Nachdenkphase, so der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi.
Die italienische Regierung will derweil gegen das EGMR-Urteil Berufung einlegen. Wenn
die Berufung der italienischen Regierung nicht akzeptiert wird, würde das Urteil innerhalb
von drei Monaten rechtskräftig werden. Ausgelöst wurde die Diskussion durch die
Klage einer aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin. Sie hatte vom Gymnasium,
auf das ihre Kinder gingen, die Entfernung der Kreuze aus den Klassenzimmern verlangt.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sieht vor, dass die Republik Italien der
Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den „moralischen Schaden“ zahlen muss. Es handele
sich um das erste Urteil des Gerichts im Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole
in Klassenzimmern, gab die Pressestelle des Gerichtshofs bekannt.