2009-11-03 17:02:04

EU/Italien: Urteil gegen Kreuze in italienischen Klassenzimmern


Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen seien nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Zu diesem Schluss ist am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gekommen. In einem Verfahren gegen die Republik Italien stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Rechtes auf Bildung und auf Religionsfreiheit fest. Im Bereich von Bildung und Erziehung müsse der Staat auf konfessionelle Neutralität achten, erläuterten die Richter. Mit dem religiösen Symbol des Kreuzes werde das Recht der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen zu erziehen. Auch das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben, werde dadurch verletzt, so die Richter. Der Vatikan wollte am Dienstag zunächst keine Stellung nehmen. Es bedürfe einer Nachdenkphase, so der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, Pater Federico Lombardi. Die italienische Regierung will derweil gegen das EGMR-Urteil Berufung einlegen. Wenn die Berufung der italienischen Regierung nicht akzeptiert wird, würde das Urteil innerhalb von drei Monaten rechtskräftig werden.
Ausgelöst wurde die Diskussion durch die Klage einer aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin. Sie hatte vom Gymnasium, auf das ihre Kinder gingen, die Entfernung der Kreuze aus den Klassenzimmern verlangt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sieht vor, dass die Republik Italien der Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den „moralischen Schaden“ zahlen muss. Es handele sich um das erste Urteil des Gerichts im Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole in Klassenzimmern, gab die Pressestelle des Gerichtshofs bekannt.

(kap 03.11.2009 pr)








All the contents on this site are copyrighted ©.