Die Schweizer Bischöfe
halten fest an ihrem Nein zu organisierter und gewerblich betriebener Beihilfe zum
Selbstmord. Das sagte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Walter Müller, jetzt
der Nachrichtenagentur Kipa. Vergangene Woche hatte der Bundesrat – also die Schweizer
Regierung – angekündigt, organisierte Suizidhilfe gesetzlich regeln zu wollen. Damit
legitimiere aber der Staat die Suizid-Organisationen, sagt gegenüber Radio Vatikan
der Generalvikar und Sprecher der Diözese Fribourg-Genf-Lausanne, Nicholas Betticher.
Er ist auch Kirchenrechtler.
„Ethisch gesehen können wir keine juristische
Regelung akzeptieren, die die Suizidbeihilfe in irgendeiner Weise duldet. Damit würde
der Staat eine Lawine in Gang setzen, bei der es um die Frage geht, was denn das Leben
überhaupt sei. Diese Frage ist aber schwierig geworden, denn wir leben in einer Konsumgesellschaft.
Diese Gesellschaft hat bestimmte Kriterien, was lebenswert ist und nicht, die sehr
gefährlich klingen und die Schwächsten benachteiligen. Doch die Lebensqualität eines
Staates misst sich gerade daran, wie dessen Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht.“
Der
Schweizer Bundesrat plant zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts: Die erste Variante
will Sorgfaltspflichten für Mitarbeiter von Suizidhilfeorganisationen einführen; so
muss beispielsweise der Suizidhelfer Alternativen zum Selbstmord aufzeigen und mit
der betroffenen Person prüfen. Die zweite Variante will die organisierte Suizidhilfe
verbieten. Die Schweizer Bischofskonferenz bevorzugt diese Lösung.