Der Zölibat wird auch für die künftigen Seminaristen der anglikanischen Gemeinschaften
verpflichtend sein, die zur katholischen Kirche übertreten. Das erklärte Vatikansprecher
Pater Federico Lombardi an diesem Samstag in einer Note. Für Priesteramtskandidaten
der anglikanischen Gemeinschaften, die aber bereits verheiratet sind, soll jeder Fall
einzeln überprüft werden. Prinzipiell soll die Zölibatspflicht auch für sie gelten.
Damit wies Lombardi Spekulationen über eine Lockerung des Zölibats für römisch-katholische
Geistliche zurück. Die Verzögerungen bei der Errichtung einer neuen Kirchenstruktur
für übertrittswillige Anglikaner hätten rein technische Gründe; sie hingen nicht mit
vatikaninternen Meinungsverschiedenheiten über das priesterliche Keuschheitsgebot
zusammen, betonte Lombardi in dem Schreiben. In der Lateinischen Kirche ist der Zölibat
vor der Weihe zum Diakon durch den Canon 277 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris
Canonici vorgeschrieben. Das gilt auch für Bischöfe und Priester. Einzig in den orientalischen
Teilkirchen der katholischen Kirche gilt der Zölibat nur für Bischöfe, die meist dem
Mönchsstand entstammen. - Der Text der Apostolischen Konstitution, der die Errichtung
von Personal-Ordinariaten für frühere Anglikaner vorsieht, soll in der ersten Novemberwoche
erscheinen, teilte Lombardi mit. (rv 31.10.2009 mg)