Keine Pornos für Jugendliche. Das hat das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch
entschieden. Der Staat müsse sich um den Schutz Minderjähriger vor Pornografie im
Internet kümmern. Die Kammer des ersten Senats wies drei Verfassungsbeschwerden zurück,
die sich für die Verbreitung einfacher pornografischer Darbietungen im Internet eingesetzt
hatten. Die Nutzung pornografischer Angebote müsse verringert werden, so die Kammer.