UNO/Vatikan: Recht auf Ernährung fundamentales Menschenrecht
Das Recht auf Ernährung und der Zugang zu Wasser gehören zu den fundamentalen Menschenrechten.
Das sagte in New York der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten
Nationen, Erzbischof Celestino Migliore. Er äußerte sich bei der UNO-Debatte zu den
Rechten der Ureinwohner. Besonders in Zeiten der ökonomischen Krisen dürften diese
nicht vergessen werden. Es brauche Modelle von Entwicklung und Landwirtschaft, die
die Ureinwohner der verschiedenen Länder und ihre Traditionen einbeziehen und nicht
deren Lebensgrundlage zerstören, so der Erzbischof weiter.