2009-10-05 12:17:54

D: ZdK warnt vor Abschaffung des Entwicklungsministeriums


Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, ZdK, ruft die künftige Regierung dazu auf, an einem eigenständigen Ministerium für Entwicklung und Wirtschaftliche Zusammenarbeit festzuhalten. Seine Zuständigkeiten dürften nicht einfach ans Außenministerium abgegeben werden, so der Verband katholischer Laien mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und FDP, die an diesem Montag begonnen haben. Der FDP unter einem möglichen künftigen Außenminister Guido Westerwelle werden Planspiele nachgesagt, nach denen das Thema Entwicklung dem Außenamt „zugeschlagen“ werden könnte. Weitere Forderungen aus einem 14-Punkte-Papier des ZdK setzen sich für den Embryonenschutz und das Verbot aktiver Sterbehilfe ein und erinnern an die dringend nötige Regulierung der nationalen und internationalen Finanzmärkte. - Der Familienbund der Katholiken hofft auf spürbare Entlastungen für Familien in der kommenden Legislaturperiode. Die Versprechen des Wahlkampfes müssten nun auch zügig umgesetzt werden, appellierte Familienbund-Präsidentin Elisabeth Bußmann an diesem Montag in Berlin an die künftige Regierungskoalition. Dazu zähle etwa die von Union und FDP angekündigte Anhebung des Steuerfreibetrags für Kinder auf 8004 Euro im Jahr. Gleichzeitig sei es notwendig, das Kindergeld auf monatlich mindestens 200 Euro zu erhöhen, sagte Bußmann.

(pm/kna 05.09.2009 sk)

Wir dokumentieren hier die 14 Positionen des ZdK für die Koalitionsverhandlungen in vollem Wortlaut.

    Die Würde jedes Menschen zu achten und sein Lebensrecht in allen Phasen zu schützen ist eine besondere staatliche Verpflichtung. Dies gilt insbesondere auch für den Embryonenschutz durch Beibehaltung des Stichtages im geltenden Stammzellgesetz sowie die Aufrechterhaltung des Verbots der aktiven Sterbehilfe.


    Soziale Marktwirtschaft kann nur gelingen, wenn der demokratische Staat dafür den allgemein verbindlichen rechtlichen Rahmen setzt. Direktes staatliches Eingreifen kann jedoch nur den Erhalt der Sozialen Marktwirtschaft zum Ziel haben und muss daher zeitlich befristet erfolgen. Es war in der Ausnahmesituation der Krise notwendig. Doch nun sind konkrete Ausstiegsstrategien aus den Konjunkturpaketen und der ausufernden Staatsverschuldung  zu entwickeln, um im Sinne der Generationengerechtigkeit wieder die richtige Balance zwischen Eigenverantwortung und Sozialstaatsverantwortung zu finden. Die Maßnahmen hierfür sind mit Vorsicht zu wählen, um den Sozialstaat und den sozialen Frieden nicht zu gefährden.


    Effiziente Anreizstrukturen für die nationalen und internationalen Finanzmärkte müssen darauf abzielen, das Risiko von instabilen Entwicklungen zu vermindern und integeres Verhalten der Marktteilnehmer zu fördern. Dazu zählen verstärkte Publizitätspflichten, differenzierte Risikopuffer, spürbare Strafen bei Fehlverhalten und Honorierung ethischen, langfristig orientierten Handelns.


    Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss weiter verbessert werden. Besonders wichtige Maßnahmen sind die deutliche Ausweitung der bisherigen zwei Partnermonate beim Elterngeld und der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige.


    Zur Erreichung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer ist ein ausdrückliches und differenziert geregeltes Verbot von Entgeltdiskriminierung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Die Tarifvertragsparteien müssen verpflichtet werden, ihre Entgeltsysteme zu überprüfen und ihnen diskriminierungsfreie, transparente Arbeitsbewertungssysteme zugrunde zu legen.


    Die Kombination aus Erwerbseinkommen und Sozialtransfers muss so ausgestaltet werden, dass für alle arbeitsfähigen Menschen Beschäftigung finanziell attraktiv ist. Für Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen muss eine längerfristig orientierte öffentlich geförderte Beschäftigung ("Sozialer Arbeitsmarkt") aufgebaut werden.


    Das bürgerschaftliche Engagement und seine strukturellen Rahmenbedingungen müssen gefördert werden. Bürgerschaftliches Engagement muss verstärkt öffentliche Anerkennung finden, darin erworbene Kompetenzen und Qualifikationen bestätigt und bei beruflichen Einstellungen berücksichtigt werden.


    Die Bildungsausgaben müssen trotz der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wie 2008 zwischen der Ländern und der Bundesregierung vereinbart auf insgesamt 10 % des Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr 2015 erhöht werden. Bildungseinrichtungen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher sind verstärkt zu fördern.


    Im Zuge von Flüchtlingsschutz und Integrationsbemühungen muss die aktuelle Bleiberechtsregelung (gesetzliche Altfallregelung) dahingehend geändert werden, dass sog. Kettenduldungen vermieden werden. Hierfür bedarf es einer Verlängerung der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2009 hinaus sowie einer großzügigeren Auslegung der Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung.


    Die weltweite Migration hat ein Ausmaß erreicht, das Steuerung und Gestaltung von Zuwanderung in die Europäische Union erforderlich macht. Die europäische Zuwanderungs- und Asylpolitik muss dabei den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen (u. a. Reform der Dublin-II-Verordnung, Reform der Grenzschutzagentur Frontex). Möglichkeiten legaler Zuwanderung müssen verstärkt geschaffen werden.


    Der Einsatz für den nationalen und internationalen Klimaschutz muss intensiviert werden. Dazu gehören die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Festhalten am Atomausstieg sowie der Abschluss eines Kyoto-Folgeabkommens mit verbindlichen, substanziellen Reduktionsverpflichtungen.


    Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ethische Geldanlagen und insbesondere Mikrofinanzfonds müssen im Investmentgesetz weiter verbessert werden, um der steigenden Nachfrage nach Mikrofinanzanlagen und der wachsenden Bedeutung dieser Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit gerecht zu werden. 


    Das Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit muss als eigenständiges Ministerium erhalten bleiben und darf nicht etwa durch eine Zusammenlegung mit dem Auswärtigen Amt anderen Interessen untergeordnet werden. Die Armenorientierung muss zentraler Bezugspunkt der Arbeit des BMZ bleiben.


    Weiterhin sind große Anstrengungen notwendig, um die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele voranzubringen. Die EU-Mitgliedsländer haben sich dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) zu erhöhen. Die deutsche ODA-Quote muss von derzeit 0,38 % auf 0,7 % erhöht werden. 


(pm 05.09.2009 sk)








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