D: ZdK warnt vor Abschaffung des Entwicklungsministeriums
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, ZdK, ruft die künftige Regierung dazu
auf, an einem eigenständigen Ministerium für Entwicklung und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
festzuhalten. Seine Zuständigkeiten dürften nicht einfach ans Außenministerium abgegeben
werden, so der Verband katholischer Laien mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen
von CDU/CSU und FDP, die an diesem Montag begonnen haben. Der FDP unter einem möglichen
künftigen Außenminister Guido Westerwelle werden Planspiele nachgesagt, nach denen
das Thema Entwicklung dem Außenamt „zugeschlagen“ werden könnte. Weitere Forderungen
aus einem 14-Punkte-Papier des ZdK setzen sich für den Embryonenschutz und das Verbot
aktiver Sterbehilfe ein und erinnern an die dringend nötige Regulierung der nationalen
und internationalen Finanzmärkte. - Der Familienbund der Katholiken hofft auf spürbare
Entlastungen für Familien in der kommenden Legislaturperiode. Die Versprechen des
Wahlkampfes müssten nun auch zügig umgesetzt werden, appellierte Familienbund-Präsidentin
Elisabeth Bußmann an diesem Montag in Berlin an die künftige Regierungskoalition.
Dazu zähle etwa die von Union und FDP angekündigte Anhebung des Steuerfreibetrags
für Kinder auf 8004 Euro im Jahr. Gleichzeitig sei es notwendig, das Kindergeld auf
monatlich mindestens 200 Euro zu erhöhen, sagte Bußmann.
(pm/kna 05.09.2009
sk)
Wir dokumentieren hier die 14 Positionen des ZdK für die Koalitionsverhandlungen
in vollem Wortlaut.
Die Würde jedes Menschen zu achten und sein Lebensrecht
in allen Phasen zu schützen ist eine besondere staatliche Verpflichtung. Dies gilt
insbesondere auch für den Embryonenschutz durch Beibehaltung des Stichtages im geltenden
Stammzellgesetz sowie die Aufrechterhaltung des Verbots der aktiven Sterbehilfe.
Soziale
Marktwirtschaft kann nur gelingen, wenn der demokratische Staat dafür den allgemein
verbindlichen rechtlichen Rahmen setzt. Direktes staatliches Eingreifen kann jedoch
nur den Erhalt der Sozialen Marktwirtschaft zum Ziel haben und muss daher zeitlich
befristet erfolgen. Es war in der Ausnahmesituation der Krise notwendig. Doch nun
sind konkrete Ausstiegsstrategien aus den Konjunkturpaketen und der ausufernden Staatsverschuldung
zu entwickeln, um im Sinne der Generationengerechtigkeit wieder die richtige Balance
zwischen Eigenverantwortung und Sozialstaatsverantwortung zu finden. Die Maßnahmen
hierfür sind mit Vorsicht zu wählen, um den Sozialstaat und den sozialen Frieden nicht
zu gefährden.
Effiziente Anreizstrukturen für die nationalen
und internationalen Finanzmärkte müssen darauf abzielen, das Risiko von instabilen
Entwicklungen zu vermindern und integeres Verhalten der Marktteilnehmer zu fördern.
Dazu zählen verstärkte Publizitätspflichten, differenzierte Risikopuffer, spürbare
Strafen bei Fehlverhalten und Honorierung ethischen, langfristig orientierten Handelns.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss weiter verbessert
werden. Besonders wichtige Maßnahmen sind die deutliche Ausweitung der bisherigen
zwei Partnermonate beim Elterngeld und der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter
Dreijährige.
Zur Erreichung der Entgeltgleichheit für Frauen
und Männer ist ein ausdrückliches und differenziert geregeltes Verbot von Entgeltdiskriminierung
in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Die Tarifvertragsparteien
müssen verpflichtet werden, ihre Entgeltsysteme zu überprüfen und ihnen diskriminierungsfreie,
transparente Arbeitsbewertungssysteme zugrunde zu legen.
Die
Kombination aus Erwerbseinkommen und Sozialtransfers muss so ausgestaltet werden,
dass für alle arbeitsfähigen Menschen Beschäftigung finanziell attraktiv ist. Für
Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen muss eine längerfristig orientierte
öffentlich geförderte Beschäftigung ("Sozialer Arbeitsmarkt") aufgebaut werden.
Das
bürgerschaftliche Engagement und seine strukturellen Rahmenbedingungen müssen gefördert
werden. Bürgerschaftliches Engagement muss verstärkt öffentliche Anerkennung finden,
darin erworbene Kompetenzen und Qualifikationen bestätigt und bei beruflichen Einstellungen
berücksichtigt werden.
Die Bildungsausgaben müssen trotz der
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wie 2008 zwischen der Ländern und der
Bundesregierung vereinbart auf insgesamt 10 % des Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr
2015 erhöht werden. Bildungseinrichtungen mit hohem Anteil sozial benachteiligter
Kinder und Jugendlicher sind verstärkt zu fördern.
Im Zuge von
Flüchtlingsschutz und Integrationsbemühungen muss die aktuelle Bleiberechtsregelung
(gesetzliche Altfallregelung) dahingehend geändert werden, dass sog. Kettenduldungen
vermieden werden. Hierfür bedarf es einer Verlängerung der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis
über den 31.12.2009 hinaus sowie einer großzügigeren Auslegung der Regelungen zur
Lebensunterhaltssicherung.
Die weltweite Migration hat ein Ausmaß
erreicht, das Steuerung und Gestaltung von Zuwanderung in die Europäische Union erforderlich
macht. Die europäische Zuwanderungs- und Asylpolitik muss dabei den Anforderungen
der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen
(u. a. Reform der Dublin-II-Verordnung, Reform der Grenzschutzagentur Frontex). Möglichkeiten
legaler Zuwanderung müssen verstärkt geschaffen werden.
Der Einsatz
für den nationalen und internationalen Klimaschutz muss intensiviert werden. Dazu
gehören die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Festhalten
am Atomausstieg sowie der Abschluss eines Kyoto-Folgeabkommens mit verbindlichen,
substanziellen Reduktionsverpflichtungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
für ethische Geldanlagen und insbesondere Mikrofinanzfonds müssen im Investmentgesetz
weiter verbessert werden, um der steigenden Nachfrage nach Mikrofinanzanlagen und
der wachsenden Bedeutung dieser Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit gerecht
zu werden.
Das Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit
muss als eigenständiges Ministerium erhalten bleiben und darf nicht etwa durch eine
Zusammenlegung mit dem Auswärtigen Amt anderen Interessen untergeordnet werden. Die
Armenorientierung muss zentraler Bezugspunkt der Arbeit des BMZ bleiben.
Weiterhin
sind große Anstrengungen notwendig, um die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele
voranzubringen. Die EU-Mitgliedsländer haben sich dazu verpflichtet, ihre Ausgaben
für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) zu erhöhen. Die deutsche ODA-Quote muss
von derzeit 0,38 % auf 0,7 % erhöht werden.