2009-09-12 12:50:14

Österreich: Caritas und Diakonie kritisieren Kürzung der Mindestsicherung


Die im österreichischen Sommerministerrat beschlossene Kürzung der Mindestsicherung um rund 15 Prozent sei „völlig inakzeptabel“. So die einstimmige Kritik von Caritasdirektor Michael Landau und Diakoniedirektor Michael Chalupka bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Die Kürzung treffe primär Familien und Kinder, die sich kaum Basisbedürfnisse wie Miete, Essen oder Heizen leisten könnten. Der Diakonie- und der Caritasdirektor appellierten daher an die Politiker, die Kürzung in der kommenden Regierungsklausur zurückzunehmen. Sie ginge an der Realität der betroffenen Menschen vorbei, sagte Landau:

„Armut ist auch in Österreich ein Stück Realität. Wir fordern sowohl Kanzler als auch Vizekanzler auf, hier Verantwortung zu übernehmen. Schluss mit dieser Form der Politik, die derart von sozialer Kälte geprägt ist. Noch dazu rutschen so viele Menschen unverschuldet in die Armut ab, gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise. Die Zahlenspielereien rund um die Mindestsicherung müssen endlich ein Ende haben.“ 
Diakoniedirektor Chalupka kritisierte die Diskussion um vermeintlich „faule“ Sozialhilfeempfänger als unsachlich und „Ablenkungsmanöver“. Wer zudem Arbeitswilligkeit einfordere, müsse auch für die entsprechenden Arbeitsplätze sorgen. Derzeit kämen aber auf einen freien Arbeitsplatz in Österreich acht Arbeitssuchende. Bei der vermeintlich „neuen“ Mindestsicherung handle es sich im Wesentlichen um die alte Sozialhilfe, kritisierte Chalupka. Weder die Bezeichnung „Grundsicherung“ noch das Vorurteil „soziale Hängematte“ seien zutreffend.

„Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neuen Bundesländerregelungen ein. Es wird weiterhin neun verschiedene Standards geben und in den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern und den Behörden überlassen. Das heißt viele strukturelle Fehler des alten Sozialhilfesystems werden weiter geführt.“ 
Landau wie Chalupka unterstrichen zuletzt die Notwendigkeit einer Reform des Vollzugs der reformierten Sozialhilfe. An ihrer praktischen Umsetzung entscheide sich letztlich der Erfolg oder Misserfolg der Reform. Lobend hoben Landau und Chalupka vier Punkte der
Sozialhilfereform hervor: eine deutliche Verbesserung des Krankenversicherungsschutzes für Betroffene, den Wegfall des Regressanspruchs, die Bescheidpflicht sowie die Gleichstellung von Alleinerziehenden und Alleinstehenden.

(kap/rv 12.09.2009 ad)







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