In der Slowakei ist am 1. September ein novelliertes Abtreibungsgesetz in Kraft getreten.
Es sieht eine bessere verpflichtende Beratung und Information der Schwangeren vor
und schreibt außerdem zwischen Beratung und Durchführung einer Abtreibung eine Frist
von 72 Stunden vor. Von minderjährigen Mädchen wird künftig die schriftliche Zustimmung
der Eltern verlangt. Die Gesetzesnovelle war am 19. Juni vom slowakischen Nationalrat
mit großer Mehrheit angenommen und Ende August von Präsident Ivan Gasparovic gegengezeichnet
worden. In der Slowakei gilt eine Fristenregelung von 12 Wochen, innerhalb der eine
Abtreibung straffrei bleibt.