Großbritannien: Wende in der Debatte um Euthanasie
Die britische Justiz muss neue Richtlinien zur aktiven Sterbehilfe festlegen. Diese
Entscheidung traf das Höchstgericht nun im Sinn einer Klägerin, die gegen die Strafverfolgung
bei aktiver Sterbehilfe ankämpft. Derzeit sieht das britische Gesetz für Beihilfe
zum Selbstmord bis zu 14 Jahre Haft vor. Es sei zu klären, inwieweit Verwandten und
engen Freunden, die unheilbar Kranken so genannte „aktive Sterbehilfe“ leisten, eine
Strafverfolgung drohe, so die Klägerin. Die 46-jährige Debbie Purdy leidet an multipler
Sklerose. Sie war 2008 mit dem Versuch gescheitert, im Vorhinein gerichtlich durchzusetzen,
dass ihr Ehemann keine Strafverfolgung zu befürchten habe, falls er sie zur umstrittenen
Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in die Schweiz begleite. Laut Urteil muss jetzt
der Direktor der Obersten Anklagebehörde Kriterien festlegen, unter welchen Umständen
die Strafverfolgung einsetzt. Bis September soll eine vorläufige Stellungnahme vorliegen,
bis zum Frühjahr des kommenden Jahres eine abschließende Anweisung. Noch Anfang des
Monats hatte das britische Oberhaus einen Gesetzesvorstoß zur Legalisierung der Beihilfe
zum Selbstmord abgelehnt.