2009-08-04 15:07:53

Großbritannien: Wende in der Debatte um Euthanasie


Die britische Justiz muss neue Richtlinien zur aktiven Sterbehilfe festlegen. Diese Entscheidung traf das Höchstgericht nun im Sinn einer Klägerin, die gegen die Strafverfolgung bei aktiver Sterbehilfe ankämpft. Derzeit sieht das britische Gesetz für Beihilfe zum Selbstmord bis zu 14 Jahre Haft vor. Es sei zu klären, inwieweit Verwandten und engen Freunden, die unheilbar Kranken so genannte „aktive Sterbehilfe“ leisten, eine Strafverfolgung drohe, so die Klägerin. Die 46-jährige Debbie Purdy leidet an multipler Sklerose. Sie war 2008 mit dem Versuch gescheitert, im Vorhinein gerichtlich durchzusetzen, dass ihr Ehemann keine Strafverfolgung zu befürchten habe, falls er sie zur umstrittenen Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in die Schweiz begleite. Laut Urteil muss jetzt der Direktor der Obersten Anklagebehörde Kriterien festlegen, unter welchen Umständen die Strafverfolgung einsetzt. Bis September soll eine vorläufige Stellungnahme vorliegen, bis zum Frühjahr des kommenden Jahres eine abschließende Anweisung. Noch Anfang des Monats hatte das britische Oberhaus einen Gesetzesvorstoß zur Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord abgelehnt.

(kap 04.08.2009 mg)








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