Schweizer Hilfswerke haben die Asylpolitik ihres Landes kritisiert. Die Schweizer
Behörden würden Asylsuchende zu schnell ausweisen, so dass diese keinen Widerspruch
mehr einreichen könnten. Entsprechend desDublin-Abkommens können Asylsuchende,
die in einem anderen Land bereits ein Asylgesuch gestellt haben, oder dort zumindest
erfasst wurden, dorthin zurückgeschickt werden. Das Bundesamt für Migration empfiehlt
den Kantonen, die Migranten schnellstmöglich in die zuständigen Staaten zurückzuschaffen.
Die Kantone sollen sogar zuerst das Flugticket kaufen und den Betroffenen erst dann
den Entscheid der Wegweisung mitteilen. Damit würden die Rechtsmöglichkeiten ausgehebelt,
kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe. (kath-ch 28.07.2009 bp)