2009-07-27 12:56:45

Italien: Aramäischer Satz auf Turiner Grabtuch. Papst plant Besuch


RealAudioMP3 Papst Benedikt XVI. reist nächstes Frühjahr nach Turin, um das Turiner Grabtuch zu sehen. Die Reliquie wird dort zur Verehrung durch die Gläubigen ausgestellt sein. Der Turiner Kardinal Severino Poletto hat an diesem Sonntag mit dem Papst in Aosta zu Mittag gegessen und bei der Gelegenheit die Einladung erneuert; Benedikt plane fix zu kommen, ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest, sagte Vatikansprecher P. Federico Lombardi.

Vor kurzem hat ein französischer Forscher, Thierry Castex, auf dem Turiner Grabtuch aramäische Schriftzeichen entdeckt, die auf die Zeit Christi zurückgehen sollen. Dies würde die These erhärten, dass die Reliquie echt ist. Dazu die Historikerin Barbara Frale vom Vatikanischen Geheimarchiv, deren zweites Buch über das Turiner Grabtuch im Herbst erscheint:

„Die Entdeckung des Schriftzugs auf dem Grabtuch in hebräischen Lettern hat großes Aufsehen erregt. Wahrscheinlich handelt es sich um aramäische Sprache. Ich muss aber sagen, es ist nicht das erste Mal, dass jemand aramäische Schrift auf dem Tuch entdeckt. Der erste war ein Mailänder Lateinprofessor 1978, der zweite ein Hebräisch-Forscher aus Messina 1989. Er kam zu dem Schluss, da stehe ,Der König der Juden’ – das wäre genau die Anklage, mit der Jesus an Pilatus ausgeliefert wurde. Die Schrift, die Castex nun entdeckt hat, besagt wörtlich: ,gefunden’. Daneben steht ein anderes Wort, das noch bestimmt werden muss; insgesamt könnte die Schrift dann aussagen: ,Warum gefunden’ oder ,wir haben gefunden’. Das Interessante ist nun, dass dieser Satz in Verbindung gebracht werden kann mit einem Passus aus dem Lukasevangelium. Dort heißt es: ,Wir haben diesen Mann gefunden, der unser Volk verführt, es davon abhält, dem Kaiser Steuern zu zahlen, und behauptet, er sei der Messias und König’.“ 
Die Forschung müsse noch Licht in die Frage bringen, auf welche Weise genau die Schrift auf das Grabtuch gelangt ist, so Frale.

„Da es sich aber um einen prozessierten und zum Tod verurteilten Mann handelt, besteht kein Zweifel daran, dass irgendeine Zuweisung auf dem Leichnam angebracht werden musste. Der hebräischen Tradition der Zeit zufolge, war der gesamte Körper mit dem Tuch umhüllt, war also unkenntlich – wenn nicht durch eine Aufschrift auf dem Tuch.“
(rv 27.07.2009 gs)







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