Ja zur Schutz der afrikanischen Frau vor Gewalt und Diskriminierung – Nein zur Abtreibung.
Mit dieser Stellungnahme reagieren die Bischöfe Kameruns auf eine Entscheidung des
Parlaments, wonach der Präsident das so genannte „Protokoll von Maputo“ unterzeichnen
kann. Das 2003 verabschiedete „Protokoll von Maputo“ behandelt afrikanische Frauenrechte
in Ergänzung zur „Afrikanischen Charta der Menschen- und Völkerrechte“. Paragraph
14 besagt, dass die unterzeichnenden Staaten unter bestimmten Umständen die medizinische
Abtreibung erlauben sollten, und zwar im Fall von Vergewaltigung, Inzest oder wenn
die Schwangerschaft die Gesundheit bzw. das Leben der Mutter oder des Fötus gefährdet.
Dieser Paragraph sei „eine offene Tür zur Legalisierung der Abtreibung in Afrika“,
so die Bischöfe. Sie verweisen auf die Rede des Papstes an das Diplomatische Corps
vom Anfang dieses Jahres. Benedikt XVI. hatte dabei direkt das Protokoll von Maputo
genannt, das in Afrika die Abtreibung „stillschweigend banalisiere“. Bei seinem jüngsten
Besuch in Kamerun habe das Kirchenoberhaupt Ärzte eindringlich zum Schutz des Lebens
aufgerufen, erinnern die Bischöfe.