Die Suizidhilfeorganisation Dignitas darf ihre Tätigkeit weiter führen. Die erforderliche
Genehmigung bekam die Organisation allerdings nur für ein Industriegebiet in Pfäffikon
im Kanton Zürich. Die Suizidbeihilfe sei in dieser Gewerbezone zulässig und bedarf
keiner besonderen Bewilligung, so der Gemeinderat des Ortes. Die Behörden wollen den
Betrieb jedoch beobachten und im Rahmen des geltenden Rechts nötige Auflagen prüfen,
so der Gemeinderat. Man wolle aber sachlich und konstruktiv mit der Organisation zusammenarbeiten.
Die bisher genutzten Räume für die Sterbehilfe muss Dignitas wegen der Kündigung des
Mietvertrages Ende Juni räumen. – Bereits im November 2007 hatte das Zürcher Verwaltungsgericht
Suizidbeihilfe in einer Industriezone als zulässig bezeichnet. Mehrere Gemeinden weigerten
sich aber Dignitas eine Gewerbebewilligung zu erteilen.