Das von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsgesetz ist verfassungswidrig.
Das erklärte jetzt der Rechtsausschuss der spanischen Generalstaatsanwaltschaft. Dessen
Urteil ist allerdings nur beratend und nicht rechtlich bindend. Laut spanischer Verfassung
sei der Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. Eine Legalisierung der
Abtreibung sei daher nicht konform. – Der von der katholischen Kirche seit Monaten
scharf kritisierte Gesetzentwurf sieht vor, die bisher geltende Indikationslösung
durch eine Fristenregelung zu ersetzen. Abtreibungen sollen bis zur 14. Schwangerschaftswoche
straffrei sein. Zudem sollen Minderjährige ab 16 Jahren eine Abtreibung ohne Einverständnis
ihrer Eltern vornehmen lassen dürfen. Bei Missbildung des Fötus sowie bei Gefährdung
der physischen oder psychischen Gesundheit der werdenden Mutter sollen Abtreibungen
noch bis zur 22. Woche erlaubt sein. Bisher sind Abtreibungen in Spanien bei drei
Ausnahmen grundsätzlich verboten. Der Entwurf war vor einem Monat vom Kabinett verabschiedet
worden und muss nun vom Abgeordnetenhaus gebilligt werden. Das wird sehr wahrscheinlich
erst im Herbst der Fall sein. Einen genauen Termin für die Abstimmung gibt es noch
nicht. Unterdessen planen Abtreibungsgegner für den Herbst mit Unterstützung der Kirche
weitere Großdemonstrationen gegen die Reform.